Paritätischer Wohlfahrtsverband legt Konzept zur Neugestaltung der Regelsätze vor
Zuständigkeit für Förderangebote sollte bei den Kommunen liegen - Rechtsanspruch von Kindern auf Maßnahmen der Jugendarbeit
Ein umfassendes Konzept zur Neugestaltung der Regelsätze für Kinder im Bezug von Hartz IV legte der Paritätische Wohlfahrtsverband in Berlin am 17.08.2010 vor. Neben dem Regelsatz für den laufenden Bedarf und dem Recht auf einmalige Leistungen wie etwa für die Kosten der Einschulung oder ein Kinderfahrrad fordert der Verband insbesondere einen Rechtsanspruch für alle Kinder auf Angebote der Jugendarbeit. Die Zuständigkeit für diese Förderangebote soll bei den Kommunen, nicht bei den Jobcentern liegen. „Es macht keinen Sinn, Gutscheine oder Chipkarten zu verteilen, die vor Ort nirgendwo eingelöst werden können“, kritisiert Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider die derzeitige Diskussion. Der Verband macht darauf aufmerksam, dass allein zwischen 2002 und 2006 die Zahl der Einrichtungen in der Jugendarbeit um über 7 Prozent zurückgegangen ist. Der Stellenabbau betrug 28 Prozent. Der Rückgang der Zahl der Jugendbildungsstätten betrug sogar 38 Prozent, die in den letzten Tagen viel zitierten kulturpädagogischen Einrichtungen wurden um 22 Prozent abgebaut. Um diesen Trend zu stoppen schlägt der Verband einen Rechtsanspruch von Kindern auf Maßnahmen der Jugendarbeit vor. Für Kinder im Hartz IV-Bezug und anderen Haushalten mit niedrigen Einkommen sei zudem die Kostenfreiheit der Maßnahmen zu garantieren. Skeptisch äußerte sich der Verband zum Vorschlag der Bundesarbeitsministerin, Familienlotsen in den Jobcentern zu installieren. „Wir haben in den Kommunen eine kompetente Jugendhilfe, die jedoch weiter ausgebaut und gestärkt werden muss. Für neue Zuständigkeiten oder Parallelstrukturen gibt es keine Veranlassung“, so Schneider. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2010 die derzeitigen Regelsätze für nicht verfassungsgemäß erklärt und die Bundesregierung aufgefordert, bis zum Jahresende eine Neukonstruktion vorzulegen. Für die Erhebungen des laufenden Bedarfs (Regelsatz) kündigt der Verband eigene Berechnungen an, sobald das Ministerium die Daten zur Verfügung gestellt hat. Das Konzept wird bereits jetzt von zwanzig namhaften Bundesverbänden unterstützt. Die Spannbreite reicht vom Deutschem Kinderschutzbund, über SOS-Kinderdörfer bis zur Volkssolidarität. Das vollständige Konzept, eine Liste der Unterstützer sowie weiteres Hintergrundmaterial stehen unter www.kinder-verdienen-mehr.de zum Download bereit.Quelle: Pressemeldung vom 17.08.2010, Gwendolyn Stilling, Referentin für Presse- und Gremienarbeit, Der Paritätische Gesamtverband
http://www.der-paritaetische.de