Patienten sind nach dem aktuellen Gesundheitsmonitor der Bertelsmann Stiftung nur unzureichend über ihre Rechte informiert
"Rechtegesetz" als Informationsinstrument für aufgeklärte Patienten
Patienten in Deutschland sind nicht ausreichend über ihre Rechte im Gesundheitswesen informiert, zeigt der aktuelle Gesundheitsmonitor der Bertelsmann Stiftung. Um dem entgegenzuwirken, plant das Bundesministerium für Gesundheit ein sogenanntes Patientenrechtegesetz. Die repräsentative Bevölkerungsumfrage zeigt, dass 61 Prozent der Befragten kaum etwas über wichtige Patientenrechte wissen. Zwar kennt die große Mehrheit der Bevölkerung das Recht auf freie Arztwahl (96 Prozent) oder die umfassende Aufklärungspflicht des Arztes (92 Prozent). Nur 38 Prozent der Befragten wissen dagegen, dass der Arzt dem Patienten die Wahrheit über die jeweilige Erkrankung sagen muss. Zudem gehen 41 Prozent der Versicherten fälschlicherweise davon aus, dass sie vom Arzt eine gezielte Lebensverkürzung verlangen können. Nur neun Prozent der Befragten wissen, dass sie bei einem Arztwechsel nicht die Herausgabe der Originalunterlagen verlangen können. 20 Prozent der Bevölkerung wissen nicht, ob sie Einsicht in die Behandlungsunterlagen verlangen können oder ob der Arzt die Angehörigen nur mit Zustimmung des Patienten über dessen Erkrankungen informieren darf. "Solche Unsicherheiten können dazu führen, dass der Patient wichtige Rechte nicht in Anspruch nimmt", sagt Dr. Brigitte Mohn, Vorstandsmitglied der Bertelsmann Stiftung. Dieses Unwissen könne den Behandlungsprozess beeinträchtigen. Um den Versicherten die Orientierung zu erleichtern, begrüßt die Bertelsmann Stiftung das Vorhaben, alle Patientenrechte in einem allgemeinverständlichen Gesetz zu bündeln. Der Gesundheitsmonitor der Bertelsmann Stiftung befragt jedes Jahr 1.500 Personen zu aktuellen Themen im Politikfeld Gesundheit. Die Befragten repräsentieren den Bevölkerungsdurchschnitt. Aufgrund der Komplexität der Fragen werden die Fragen schriftlich beantwortet.Quelle: Pressemitteilung der Bertelsmann Stiftung vom 10.12.2010
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