Schleswig-Holstein: Einigung zur Eingliederungshilfe

Kreise, Kommunen, Verbände und Land haben Vereinbarung über Hilfen für Menschen mit Behinderungen unterzeichnet

KIEL. Kommunale Landesverbände, Wohlfahrtsverbände und Land haben eine Einigung zur Zukunft der Eingliederungshilfe erzielt. Die Vertragsparteien unterzeichneten im Kieler Landeshaus am Freitag (21. Mai) eine Vereinbarung über die Weiterentwicklung der Hilfen von Menschen mit Behinderung. „Die Einigung ist ein wichtiger Schritt zur langfristigen Sicherung der Eingliederungshilfe“, betonte Sozialminister Dr. Heiner Garg heute (25.Mai). „Mein besonderer Dank richtet sich an alle Vertragspartner, die Verantwortung gezeigt haben. Das Verhandlungsergebnis ist zugleich ein Signal an die Menschen mit Behinderung und ihre Familien, dass die Sorge um den Erhalt der Leistungen unbegründet war. Mit der vereinbarten Kostenbegrenzung stellen wir die Weichen, damit Eingliederungshilfe dauerhaft finanzierbar bleibt. Andernfalls würden sich die Ausgaben im 10-Jahres-Rhythmus verdoppeln. Das wäre schlichtweg nicht bezahlbar“, so Garg. Jochen von Allwörden, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städteverbandes Schleswig-Holstein und Jan-Christian Erps, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages begrüßen die erzielte Vereinbarung. „Damit kann die öffentlichen Auseinandersetzungen über die Kündigung des Landesrahmenvertrages und über angebliche Kürzungspläne bei den Leistungen für Menschen mit Behinderung beendet werden. Ziel ist es jetzt, mit den Wohlfahrtsverbänden zügig Verhandlungen über einen neuen Landesrahmenvertrag aufzunehmen“, so Erps. Die heute geschlossene Vereinbarung gilt bis zum Abschluss eines neuen Landesrahmenvertrages, längstens bis Ende 2012. „Die vereinbarten flexiblen Übergänge von stationärer zu ambulanter Betreuung und die Erprobung neuer Leistungsformen liegen nicht nur im Interesse der Menschen mit Behinderung. Sie sind auch ein Beitrag zur Kostendämpfung und damit zur Entlastung der kommunalen Haushalte“, so von Allwörden. Für die Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände erklärte Roland Schlerff: „Die Verbände sind sich ihrer Verantwortung für die Menschen mit Behinderung, aber auch der Situation der öffentlichen Haushalte in Schleswig-Holstein sehr bewusst. Jetzt müssen wir gemeinsam die Angebote für Menschen mit Behinderungen so weiterentwickeln, dass die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen gestärkt wird.“ Mit der Vereinbarung leisten die Verbände und ihre Einrichtungen ihren Beitrag zur mittelfristigen finanziellen Absicherung der Leistungen der Eingliederungshilfe in Schleswig-Holstein. „Es war immer unsere Überzeugung“, so Roland Schlerff, „dass die Weiterentwicklung der Leistungen und sinnvolle Schritte zur Begrenzung des Kostenanstiegs nur in gemeinsamer Verantwortung aller Beteiligten gelingen kann.“ Dr. Ulrich Hase, Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen begrüßte die Einigung: „Ein wichtiger Schritt ist getan. Die Vereinbarung ist eine verlässliche Grundlage für die Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein. Nun wird es darauf ankommen, dass alle Verantwortlichen weitere Schritte folgen lassen, um die Hilfen dauerhaft zu sichern.“ Zur vereinbarten Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe gehören unter anderem:
  • Flexibilisierung und Entbürokratisierung der Rahmenbedingungen der Eingliederungshilfe
  • Schaffung flexibler Übergänge von stationärer und ambulanter Betreuung
  • Erarbeitung gemeinsamer Standards für die Hilfeplanung
Der jährliche Kostenanstieg wurde grundsätzlich begrenzt auf 0,9 Prozent im Jahr 2011 und 1,0 % im Jahr 2012. Damit wird der Anstieg um rund ein Drittel reduziert. In Schleswig-Holstein liegen die jährlichen Kosten bei rund 500 Mio €. Über 20.000 Menschen erhalten Hilfen nach der bundesgesetzlich festgelegten Leistung. Bundesweit steigt vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung die Anzahl von Menschen mit Behinderungen. Gemeinsame Medieninformation von
  • Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit
    des Landes Schleswig-Holstein
  • Schleswig-Holsteinischem Landkreistag
  • Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände e.V.
  • Städteverband Schleswig-Holstein

Quelle: Pressemitteilung vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein vom 25.05.2010
http://www.schleswig-holstein.de/MASG/DE/Service/Presse/PI/2010/1000525_2B__masg__einigungEingliederungshilfe.html