UN-Behindertenrechtskonvention - Teilhabebeirat konstituierte sich
Behinderte Menschen vertreten sich selbst
Im Rahmen der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) trafen sich heute im Berliner Kleisthaus, dem Dienstsitz von Hubert Hüppe, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, die Mitglieder des Teilhabebeirates zu ihrer konstituierenden Sitzung. „Ich freue mich, dass hier zukünftig behinderte Menschen selbst ihre Interessen vertreten, das ist eine qualitative Veränderung und ein wichtiger Schritt zu mehr selbstbestimmter Teilhabe“, sagte Hüppe. Teilhabe behinderter Menschen ist ein Menschenrecht, kein Akt der Fürsorge oder Gnade. Die Konvention stellt dies klar und konkretisiert damit grundlegende Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen. Bei der Umsetzung der BRK in Deutschland ist der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung für den Koordinierungsmechanismus verantwortlich, Kernelement ist die Arbeit des „Teilhabebeirats“. „Nichts über uns, ohne uns!“Dieses Motto gilt auch für die Besetzung des Beirats. Es sind im Beirat mehrheitlich Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen und ihre Verbände beziehungsweise Vereine auf Vorschlag des Deutschen Behindertenrats vertreten. Weitere Mitglieder sind der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, ein Vertreter des Focal Points und ein Mitglied auf Vorschlag der Landesbehindertenbeauftragten. „Mir ist es in allen behindertenpolitischen Feldern wichtig, dass behinderte Menschen ihre Anliegen selbst vertreten“, sagte Hüppe. Dem Teilhabebeirat sind vier Fachausschüsse zugeordnet:
- Arbeit und Bildung,
- Gesundheit, Prävention, Reha,
- Freiheits- und Schutzrechte, Frauen, Bioethik und
- Wohnen, Mobilität, Freizeit, Kultur.
Quelle: Pressemitteilung des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen vom 26.10.2010
http://www.behindertenbeauftragter.de