Unterhaltsansprüche europaweit durchsetzen

Bundeskabinett beschließt Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der europäischen Unterhaltsverordnung

Zu dem am 15.12.2010 vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der europäischen Unterhaltsverordnung erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Die neue europäische Unterhaltsverordnung erleichtert die europaweite Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen. Kinder und andere Unterhaltsberechtigte können ab Juni nächsten Jahres Unterhaltsverpflichtete europaweit besser aufspüren und zur Zahlung ihrer Unterhaltsschulden veranlassen. Unterhaltsentscheidungen aus anderen EU-Staaten können einfacher vollstreckt werden. Bisher müssen ausländische Urteile in einem gesonderten Verfahren für vollstreckbar erklärt werden, und zwar immer dort, wo vollstreckt werden soll. Künftig entfällt das Zwischenverfahren, und deutsche Unterhaltsurteile können in fast allen EU-Staaten unmittelbar durchgesetzt werden. Eine deutsche Mutter kann direkt den französischen Gerichtsvollzieher beauftragen, ein deutsches Unterhaltsurteil für ihr Kind und für sich zu vollstrecken. Alle Mitgliedstaaten der EU richten zentrale Behörden ein, die bei grenzüberschreitenden Unterhaltsstreitigkeiten eng zusammenarbeiten. Wenn Unterhaltsberechtigte Hilfe benötigen, können sie sich an die zentrale Anlaufstelle ihres Staates wenden. Die zentrale Behörde eines Mitgliedstaates kann zum Beispiel helfen, den Aufenthaltsort des Unterhaltsschuldners ausfindig zu machen. Finanzielle Hürden werden abgebaut, um die effektive und kostengünstige Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen zu ermöglichen. Die zentralen Behörden müssen ihren Personal- und Sachaufwand selbst tragen und dürfen ihn nicht den Unterhaltsberechtigten in Rechnung stellen. Benötigt ein Unterhaltsberechtigter zusätzlich rechtlichen Beistand, kann unter bestimmten Voraussetzungen Verfahrenskostenhilfe gewährt werden. Am 15.12.2010 hat die Bundesregierung die deutschen Durchführungsbestimmungen für die europäische Unterhaltsverordnung auf den Weg gebracht.

Zum Hintergrund

Die europäische Unterhaltsverordnung gilt ab dem 18. Juni 2011. Die neuen Regelungen müssen nicht durch nationales Gesetz umgesetzt werden. Erforderlich sind aber begleitende Durchführungsbestimmungen. Der am 15.12.2010 auf Vorschlag der Bundesjustizministerin vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf beinhaltet die zur Durchführung der Unterhaltsverordnung erforderlichen Vorschriften. Für Rechtsstreitigkeiten in dieser komplizierten Materie sollen zukünftig nur wenige spezialisierte Gerichte zuständig sein. Das vorgeschlagene Gesetz macht den Weg frei für einen termingerechten Start der Unterhaltsverordnung. Als zentrale Anlaufstelle für europäische Unterhaltsstreitigkeiten ist in Deutschland das Bundesamt für Justiz vorgesehen.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums vom 16.12.2010
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