Verhandlungen zur Weiterentwicklung der Pflegenoten an mangelnder Kompromissbereitschaft kleiner Pflegeverbände vorerst gescheitert
Nach monatelangen Gesprächen und einer greifbaren Einigung sind die Verhandlungen zur Weiterentwicklung der Pflegenoten für Pflegeheime an der starren Blockadehaltung des Verbandes Deutsche Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) und des Arbeitgeber- und BerufsVerbandes der Privaten Pflege (ABVP) vorerst gescheitert. Die beiden Verbände, die zusammen weniger als fünf Prozent der Pflegeanbieter repräsentieren, lehnen eine kurzfristige Änderung der Pflegenoten grundsätzlich ab. Für eine Weiterentwicklung der Pflegenoten ist nach den gesetzlichen Vorgaben jedoch die Zustimmung aller Vertragspartner notwendig. Übereingekommen waren die Vertreter von Pflegekassen, Sozialhilfeträgern, kommunalen Spitzenverbänden und den maßgeblichen Pflegeanbietern, die Ergebnisqualität in besonders relevanten Pflegebereichen, wie z.B. Ernährungszustand, Flüssigkeitsversorgung und Wundliegen (Dekubitus) deutlicher hervorzuheben. Dies sollte im Wege einer Abwertung bei mangelhaften Ergebnissen geschehen. Außerdem sollte der tatsächliche Zustand des Pflegebedürftigen stärker neben der Pflegedokumentation in die Bewertung einfließen. Für den Verbraucher wäre damit die Entscheidung für oder gegen ein Heim klarer und übersichtlicher geworden. Von der Verweigerungshaltung der kleinen Verbände profitieren solche Pflegeeinrichtungen, die heute eine mangelhafte Bewertung in diesen besonders kritischen Pflegebereichen, wie z. B. Flüssigkeitsversorgung, erhalten haben. Offensichtlich wollen der VDAB und der ABVP Mängel verdecken, anstatt die Verbraucherinformationen zu verbessern. Wer so handelt, diskreditiert sich selbst im Ringen um gute Qualität in der Pflege. Die maßgeblichen Verhandlungspartner appellieren deshalb an den Gesetzgeber, durch eine Gesetzesänderung dafür zu sorgen, dass solche Einzelmeinungen nicht den gesamten Prozess lahmlegen können. Außerdem brauchen wir für die Pflegenoten einen Konfliktlösungsmechanismus, wie er bei anderen Regelungen durch die Selbstverwaltung auch üblich ist. Denkbar wäre z. B. ein Schiedsverfahren. Die mangelnde Kompromissbereitschaft der kleinen Verbände wird den begonnenen Prozess, Verbrauchern Information über gute Pflege anzubieten, nicht zurückdrehen können. Pressekontakte:- Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, Geschäftsstelle Bernd Finke, Tel. 0251 591-6530, www.baques.de
- Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste, Bernd Tews, Tel. 030 30878860, tews@bpa.de, www.bpa.de
- GKV-Spitzenverband, Pressestelle Ann Marini, Tel. 030 206288-4210, presse@gkv-spitzenverband.de, www.gkv-spitzenverband.de
- für die beteiligten Verbände der freien Wohlfahrtspflege Dr.Gerhard Timm, Tel. 030 240890, gerhard.timm@bag-wohlfahrt.de
Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung vom 24.11.2010
GKV-Spitzenverband
Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe
Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
Maßgebliche Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen
bah, bpa, aph, bad, bksb, DCV, DW, DRK, AWO
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