Vorschulische Bildung in Niedersachsen
Staatssekretär Porwol: „Sprachförderung zahlt sich aus!“
Hannover. In der Diskussion um Integration und Sprachförderung stellte der Staatssekretär im Niedersächsischen Kultusministerium, Stefan Porwol, klar: „Im Bereich der Sprachförderung besteht nach wie vor großer Handlungsbedarf. Die Anzahl der Kinder, bei denen bei der Schulanmeldung Sprachdefizite festgestellt werden, ist unverändert hoch. Daher müssen die bestehenden Sprachförderprogramme in Kindergarten und Schule gezielt weiterentwickelt werden." Das Kultusministerium erarbeitet zusammen mit Fachberatern kommunaler und freier Träger, Fachschulen und Grundschulen ein neues Handlungskonzept, das bis Jahresende fertiggestellt wird. Ein erster Arbeitsentwurf wurde auf einer Fachtagung Anfang September 2010 zur Diskussion gestellt. In Niedersachsen werden jährlich rund 52 Millionen Euro in die Sprachförderung in Kindergärten und Schulen investiert. Unzureichende Deutschkenntnisse sind nicht nur ein Problem von Kindern mit Migrationshintergrund. Zunehmend fallen auch deutschsprachige Kinder in größerem Umfang als förderbedürftig auf. Porwol: „Sprachförderung sollte so früh wie möglich beginnen und sich über einen längeren Zeitraum erstrecken." Von besonderer Bedeutung ist das letzte Jahr vor der Einschulung, in dem Kinder in Zusammenarbeit von Fachkräften in Kindertageseinrichtungen und Grundschullehrkräften besonders intensiv gefördert werden sollen. Diese Förderung ist schulgesetzlich geregelt. Das Kultusministerium prüft derzeit mögliche Sanktionsmöglichkeiten und eine entsprechende Schulgesetzänderung. Porwol: „Die aktuelle Diskussion um weitere Verbesserungen begrüßen wir sehr und sind für Anregungen offen. Unser Ziel ist es, die Bereitschaft der Eltern zu erhöhen, ihre Kinder zum vorschulischen Sprachförderunterricht zu schicken. Denn Sprachförderung zahlt sich aus."Hintergrund
Niedersachsen hat im Jahr 2002 als erstes Bundesland ein Sprachfeststellungsverfahren für die Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung entwickelt und 2003 das Recht auf Sprachförderung vor der Einschulung für alle Kinder mit unzureichenden deutschen Sprachkenntnissen im Niedersächsischen Schulgesetz (§ 54 a) verankert. Gleichzeitig ist dort geregelt, dass diese „Kinder [...] verpflichtet sind, im Schuljahr vor der Einschulung an besonderen Sprachfördermaßnahmen teilzunehmen [...]" Weitere Informationen finden Sie unter:http://www.mk.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=2016&article_id=6149&_psmand=8 Link zum Diskussionsentwurf:
http://www.mk.niedersachsen.de/download/50973
Quelle: Pressemitteilung des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 15.10.2010
http://www.mk.niedersachsen.de