Weihnachten im Verein

17.11.2010 | Sozialmanagement

Nicht satzungsgemäße Aktivitäten brauchen Extra-Versicherungsschutz

Wie jedes Jahr kommt Weihnachten schneller als gedacht. Auch in Vereinen und Verbänden laufen die Planungen auf Hochtouren – Adventsbasare, Nikolaus- und Weihnachtsfeiern sowie Benefiz-Veranstaltungen stehen auf dem Programm. Dies alles entspricht im Normalfall nicht dem eigentlichen Vereinszweck und verlangt deshalb nach einer Veranstaltungshaftpflicht. Wem das Versichern von Fall zu Fall zu kompliziert ist, der ist mit dem ‚Vereins-Schutzbrief’ vom DEUTSCHEN EHRENAMT e.V. auf der sicheren Seite. Auch die Stiftung Warentest verwies anlässlich der Prüfung der Absicherung ehrenamtlicher Helfer auf das Versicherungspaket des Vereins DEUTSCHES EHRENAMT e.V..

Nikolaus- und Weihnachtsfeiern sind keine satzungsgemäßen Tätigkeiten

Trotz aller Vorfreude auf die Weihnachtszeit sollten Vereinsvorstände berücksichtigen, dass die Durchführung von Veranstaltungen immer mit einem gewissen Schadensrisiko verbunden ist. Wo viele Personen in geselliger Stimmung zusammen kommen oder Aktivitäten durchgeführt werden, zu denen auch Nicht-Vereinsmitglieder Zugang haben, kann es zu Sach- oder Personenschäden kommen. Damit der Vorstand unter Umständen im Schadenfall nicht mit seinem Privatvermögen haften muss, sollte der Verein für alle Veranstaltungen, die nicht der satzungsgemäßen Tätigkeit entsprechen, eine Veranstalter-Haftpflicht abschließen.

Rundum-Absicherung für den Vorstand ohne Zusatzkosten

Dazu Hans Hachinger, Vorstand Verein Deutsches Ehrenamt e.V.: „Verletzt sich beispielsweise ein Besucher eines Weihnachtsbasars, kann dessen Krankenkasse vom Verein Schadenersatz fordern - letztendlich steht immer der Vorstand mit seinem Privatvermögen in der Haftung. Davor schützt unser ‚Vereins-Schutzbrief’ - egal welche Aktionen ein Verein zur Weihnachtszeit plant – die jeweilige Versicherung ist darin bereits enthalten.“ Eine Mitgliedschaft im Verein Deutsches Ehrenamt e.V. beinhaltet nicht nur den ‚Vereins-Schutzbrief’, sondern rechtsichere Beratung durch Experten sowie die Überprüfung der Satzung oder Tipps zur Vereinsführung. Der Verein DEUTSCHES EHRENAMT e.V. kümmert sich seit über zehn Jahren um die rechtliche, steuerliche sowie versicherungstechnische Absicherung von ehrenamtlich engagierten Menschen. Die Mitgliedschaft bietet das Prüfsiegel ‚Schutz vor Haftungsrisiken’ und damit umfangreichen Schutz vor persönlichen Haftungsrisiken. Das Siegel steht für die rechtliche, steuerliche, finanzielle und persönliche Absicherung von Vereinsvorständen im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit. Mitglieder können alle Vereine, Verbände, Stiftungen und Interessengemeinschaften werden und von den zahlreichen Leistungen wie Satzungsüberprüfungen, Veranstaltungs- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung profitieren.

Quelle: Pressemitteilung von DEUTSCHES EHRENAMT e.V. vom 16.11.2010
http://www.deutsches-ehrenamt.com