"Wer bestellt, muss auch bezahlen"
NRWs Familienministerin Schäfer: Wir müssen erneut für die Versäumnisse der ehemaligen Landesregierung gerade stehen und nicht bezahlte Rechnungen begleichen
Zur Entscheidung zum Kinderförderungsgesetz vor dem Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen vom 12.10.2010 erklärte die nordrhein-westfälische Familienministerin Ute Schäfer: "Mit seiner heutigen Entscheidung hat der Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen der ehemaligen Landesregierung attestiert, dass sie gegen das Konnexitätsgesetz verstoßen hat. Demnach wäre eine Kostenfolgeabschätzung von Seiten des Landes zwingend geboten gewesen. Den verfassungsrechtlich verankerten Konnexitätsgrundsatz "Wer bestellt, muss auch bezahlen" hat die ehemalige Landesregierung allerdings schlichtweg außer Acht gelassen, obwohl die Kommunen entsprechende Beteiligungsverfahren immer wieder angemahnt hatten. Der Zorn der Kommunen ist berechtigt. Der Argumentation der Kommunen, die bis vor den Verfassungsgerichtshof ziehen mussten, um ihr Recht zu bekommen, ist das Gericht in seiner Entscheidung vom heutigen Tag in ganz wesentlichen Teilen gefolgt. Insbesondere der im Jahr 2013 von den Kommunen zu erfüllende Rechtsanspruch für die Ein- und Zweijährigen ist nach Auffassung des Gerichts eine neue Aufgabe bzw. eine Veränderung einer bestehenden Aufgabe und erfordert weitere erhebliche Kraftanstrengungen und finanzielle Aufwendungen. Selbstverständlich akzeptieren wir die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs: Wir werden jetzt unverzüglich die längst überfälligen Gespräche zum Ausbau der U3-Plätze führen und das erforderliche Beteiligungsverfahren mit den Kommunalen Spitzenverbänden einleiten. Auch dieser Vorgang ist ein Paradebeispiel für die Arbeit des ehemaligen Familienministers. Die ehemalige Landesregierung hat uns hier offene Rechnungen hinterlassen und kritisiert nun scheinheilig immer wieder, dass für diese alten Rechnungen neues Geld bereitgestellt werden muss."Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sportdes Landes Nordrhein-Westfalen vom 12.10.2010
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