Wohnungsverweis in Fällen häuslicher Gewalt

13.10.2010 | Soziale Arbeit | Nachrichten

Baden-Württembergs Gleichstellungsministerin Dr. Monika Stolz gibt Informationsbroschüre heraus

„Frauen sind von häuslicher Gewalt mehr bedroht als durch andere Delikte wie beispielsweise Wohnungseinbruch oder Raub“, sagte Gleichstellungsministerin Dr. Monika Stolz am Dienstag (12.10.) zur Herausgabe der überarbeiteten Broschüre zum „Wohnungsverweis in Fällen häuslicher Gewalt“. Die in Abstimmung mit dem Innenministerium und dem Justizministerium Baden-Württemberg überarbeitete Broschüre soll helfen, dass Frauen ihre Rechte wahrnehmen und schnell Schutz und Hilfe erhalten können.

Stolz: „Wir wollen betroffene oder bedrohte Frauen unterstützen“

Häusliche Gewalt bezeichnet Gewalttaten zwischen Menschen, die in einem Haushalt zusammen leben. Darunter fallen nicht nur Gewalt in Paarbeziehungen (vor, während und nach einer Trennung), sondern auch Gewalt gegen Kinder, Gewalt von Kindern gegenüber ihren Eltern, Gewalt zwischen Geschwistern und Gewalt gegen im Haushalt lebende ältere Menschen. „Überwiegend sind jedoch Frauen die Opfer, denn rund 25 Prozent der Frauen im Alter von 16 bis 85 Jahren haben körperliche oder sexuelle Gewalt – oder auch beides – durch Beziehungspartner mindestens ein- oder auch mehrmals erlebt“, so Stolz. Zu den Risikofaktoren gehören neben Trennung oder Trennungsabsicht auch Gewalterfahrungen in der Kindheit und Jugend. „Dabei werden Frauen keineswegs nur in einem schwierigen sozialen Umfeld von ihrem männlichen Partner geschlagen, vergewaltigt, beschimpft oder gedemütigt. Die Studie "Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen", die 2009 veröffentlicht wurde, belegt, dass auch Frauen in mittleren und hohen Bildungs- und Sozialschichten in einem viel höheren Maß Opfer von Gewalt werden, als dies bislang bekannt war“, so die Ministerin. Das 2001 in Baden-Württemberg eingeführte Platzverweisverfahren bei Gewalt im häuslichen Bereich hat sich in der Praxis bewährt. Als Wohnungsverweis wurde dieses Verfahren 2009 im Polizeigesetz Baden-Württemberg verankert. Damit ist die Rechtssicherheit weiter erhöht. Stolz: „Um häusliche Gewalt nachhaltig zu bekämpfen und den Opfern Schutz und Hilfe zu gewähren, sind ein gut funktionierendes und stufenweise aufgebautes Hilfesystem, die Sensibilisierung der Öffentlichkeit und Informationen für Betroffene oder Bedrohte erforderlich.“

Bezug der Broschüre

Die Broschüre „Wohnungsverweis in Fällen häuslicher Gewalt“ kann unter http://www.sozialministerium-bw.de/fm7/1442/Wohnungsverweis-Internet.pdf  herunter geladen werden. Sie ist zusätzlich auch als Broschüre zu beziehen und kann beim Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren (Broschürenstelle), Schellingstraße 15, 70174 Stuttgart angefordert werden.

Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Baden-Württemberg vom 12.10.2010
http://www.sozialministerium-bw.de