"Ziel ist eine Gesellschaft, an der alle teilhaben"

Kongress zur UN-Behindertenrechtskonvention - Bericht mit neuem Konzept

"Teilhabe braucht Maßnahmen" – unter diesem Titel findet heute im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ein Maßnahmen-Kongress zur nationalen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention statt. Unter Federführung des BMAS wird derzeit ein nationaler Aktionsplan der Bundesregierung entwickelt, dessen Ziel die Inklusion von Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft ist. Der Aktionsplan soll im März 2011 im Kabinett verabschiedet werden. Als erste Maßnahme kündigte Bundessozialministerin Ursula von der Leyen heute einen neu konzipierten Behindertenbericht der Bundesregierung an, der einmal pro Legislatur herausgegeben wird. Er soll in dieser neuen Form erstmals im Herbst 2012 erscheinen und als maßgeblicher Orientierungspunkt für die künftige Behindertenpolitik der Regierung dienen. Ursula von der Leyen:
"Inklusion heißt, behinderte Menschen überall einzubeziehen, ihnen und anderen tagtäglich zeigen, dass sie selbstverständlich dazugehören. Das ist mehr als Integration, denn auch die Gesellschaft muss sich an die Bedürfnisse und Möglichkeiten behinderter Menschen anpassen. Jeder Mensch hat Fähigkeiten und Talente. Weil wir Inklusion ernst nehmen, setzen wir auch die UN-Konvention gemeinsam mit Menschen mit Behinderung um. Das Ziel ist eine Gesellschaft, an der alle teilhaben und in die sich alle einbringen können."
Der Fachkongress im BMAS gibt den Teilnehmern die Gelegenheit, mögliche Maßnahmen zur Umsetzung der Konvention zu gestalten und zu diskutieren. Rund 300 Vertreterinnen und Vertreter von Behindertenverbänden, von Wohlfahrtsverbänden, von Sozialversicherungsträgern sowie aus den Bereichen Politik, Wirtschaft und Gewerkschaft nehmen teil. Das BMAS hat Menschen mit Behinderung von Anfang an in den Entwicklungsprozess des Nationalen Aktionsplans eingebunden. So wurden im Frühjahr mit den Verbänden behinderter Menschen Handlungsfelder entwickelt; unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit wurden Ende Juni Leitgedanken und Ziele diskutiert und erarbeitet. Darauf aufbauend geht es jetzt um künftige Maßnahmen des Aktionsplans. Leider gibt es zu wenige exakte Daten zur Situation von Menschen mit Behinderung. Deshalb soll der Behindertenbericht der Bundesregierung künftig auf neue Füße gestellt werden. Die Expertise unabhängiger Wissenschaftler soll die Datenlage deutlich verbessern und vor allem durch fest definierte Indikatoren die Vergleichbarkeit der Ergebnisse sicherstellen. Damit wird der Bericht zu einer validen Grundlage für zielgerichtete und passgenauere Konzepte in der Behindertenpolitik. Die Konvention geht weit über die Grenzen der bisherigen Behindertenpolitik hinaus: Sie ist die rechtsverbindliche Aufforderung, den Menschen mit Behinderung Zugang zu allen Bereichen der Gesellschaft zu sichern. Ziel des Aktionsplanes ist die Verbesserung der tatsächlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Dabei sind neben der Bundesregierung auch Verbände, Sozialversicherungsträger, Unternehmen sowie  Kommunen und Länder aufgerufen, die Konvention umzusetzen.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 04.11.2010
http://www.bmas.de