12 700 Sorgerechtsentzüge im Jahr 2010

WIESBADEN – Weil eine Gefährdung des Kindeswohls anders nicht abzuwenden war, haben die Gerichte in Deutschland nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Jahr 2010 in rund 12 700 Fällen den vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge angeordnet. Rechtsgrundlage für diese Maßnahme ist Paragraph 1666 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Gegenüber dem Jahr 2009 bedeutet dies eine Steigerung um rund 500 Fälle (+ 4%). In rund 9 700 Fällen übertrugen die Gerichte das Sorgerecht ganz oder teilweise auf die Jugendämter, in den übrigen Fällen einer Einzelperson oder einem Verein. Bei einem teilweisen Entzug der elterlichen Sorge wird zum Beispiel das Aufenthalts­bestimmungsrecht oder die Vermögenssorge entzogen. Bei der Übertragung des teilweisen Sorgerechts an ein Jugendamt wurde in rund 2 200 Fällen (23%) nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen. Mit dem Aufenthaltsbestimmungs­recht ist die Befugnis verbunden, Entscheidungen des alltäglichen Lebens zu treffen.

Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) vom 06.07.2011
http://www.destatis.de