41.332 Asylanträge im Jahr 2010
Im Jahr 2010 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 41.332 Asylerstanträge gestellt, 13.683 mehr als im Jahr 2009.
Im Jahr 2010 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 41.332 Asylerstanträge gestellt, 13.683 mehr als im Jahr 2009. Die Steigerung der Zahl der Asylbewerber um etwa 50 Prozent im Vergleich zum Jahr 2009 ist im Wesentlichen auf den vermehrten Zugang aus den Hauptherkunftsländern, hier vor allem aus Afghanistan, Serbien, Iran, Mazedonien und Somalia, sowie auf die weiterhin relativ hohen Zugangszahlen aus dem Irak zurückzuführen. Allein 71 Prozent aller Asylbewerber im Jahr 2010 kamen aus den zehn Hauptherkunftsländern. Damit stiegen die Asylbewerberzahlen nach dem Tiefstand im Jahr 2007 (19.164 Erstanträge) bereits im dritten Jahr hintereinander an. Insgesamt 7.704 Personen erhielten im Jahr 2010 die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention (16,0 Prozent aller Asylbewerber). Zudem erhielten 2.691 Personen (5,6 Prozent) sogenannten "subsidiären Schutz" (Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 Aufenthaltsgesetz). Hierzu erklärt Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière:"Asyl und Flüchtlingsschutz haben in Deutschland einen hohen Stellenwert. Politisch Verfolgte können daher darauf vertrauen, in Deutschland eine sichere Aufnahme zu finden, wenn sie als Asylberechtigte oder Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention anerkannt werden. Im Jahr 2010 haben allerdings vermehrt Personen insbesondere aus Serbien und Mazedonien Asyl begehrt, bei denen die Voraussetzungen der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nicht vorlagen. Derartige Asylanträge wurden und werden auch künftig konsequent und zügig abgelehnt, um die Dauer des unrechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland und die mit diesem verbundene Belastung der öffentlichen Haushalte möglichst zu minimieren."Detaillierte Informationen sowie Zahlenmaterial finden Sie unter http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2011/01/asylzahlen_Dezember2010.html.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern vom 17.01.2011
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