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Änderung der Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen ab dem 1. Juli 2011
Das Bundesministerium der Justiz hat im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben, dass sich die Pfändungsfreigrenzen, die ihre Grundlage finden in § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO), zum 1. Juli 2011 erhöhen.
In einer Broschüre, die von der Website des Bundesministeriums der Justiz heruntergeladen werden kann, finden sich alle aktuellen Tabellen.
Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen (PDF, 805 KB, Datei ist nicht barrierefrei)