Änderungen bei Hartz IV
Ab Januar 2012 gelten neue Hartz IV-Regelbedarfe - Anpassung wurde im Leistungsverfahren A2LL der Bundesagentur für Arbeit (BA) berücksichtigt - Erhöhter Regelbedarf wird automatisch ausgezahlt
Ab dem 1. Januar 2012 gelten neue Regelbedarfe für Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld („Hartz IV“). So erhöht sich beispielsweise der Regelbedarf für alleinstehende Personen ab Jahresbeginn von monatlich 364 Euro auf 374 Euro. Ebenfalls höher fallen einige vom Regelbedarf abhängigen Mehrbedarfe, zum Beispiel für Alleinerziehende, aus. Die Bundesagentur für Arbeit hat sichergestellt, dass über das Leistungsverfahren A2LL ab dem kommenden Jahr die erhöhten Regelbedarfe mit der zum 31. Dezember 2011 fälligen Leistung für Januar 2012 automatisch an die Leistungsberechtigten überwiesen werden. Eine gesonderte Vorsprache ist nicht erforderlich. Aus technischen Gründen ist eine automatische Anpassung bei dem Mehrbedarf für die dezentrale Warmwassererzeugung nicht möglich. Damit betroffenen Kunden keine Nachteile entstehen, werden derzeit die erforderlichen Anpassungen durch die zuständigen Jobcenter vor Ort vorgenommen. Die aktuell rund drei Millionen Bedarfsgemeinschaften erhalten bis Ende Dezember 2011 einen schriftlichen Bescheid über die für sie jeweils eintretenden Änderungen.Quelle: Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 01.12.2011