Altenpflegeazubis müssen für ihre Ausbildung zahlen

04.01.2011 | Altenhilfe | Nachrichten

Wohlfahrtsverbände und ver.di kritisieren halbherzige Rücknahme der Zuschusskürzung für Altenpflegeschulen

Getrübter Start ins neue Jahr: Altenpflegeazubis müssen für ihre Ausbildung zahlen. Kritisch und nur mit „verhaltenem Optimismus“ bewerten die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (LAGFW) und die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di die vom Kultusministerium verkündeten Regelungen zum Schulgeldausgleich für Altenpflegeschulen. Die bayerische Staatsregierung hält an der Kürzung des freiwilligen Schulgeldausgleiches für Schülerinnen in der Altenpflege fest. Zahlte sie bis Juli 2010 noch 200 Euro pro Schülerin und Monat, so kürzte sie für den Zeitraum September bis Dezember 2010 den Zuschuss von 200 Euro auf 100 Euro. Doch auf Grund des Protestes von Altenpflegeschülerinnen, den Wohlfahrtsverbänden und der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di sowie über 80.000 Unterstützungsunterschriften aus der Bevölkerung nahm die Staatsregierung einen Teil der bereits stattgefundenen Kürzung zurück. Der Schuldgeldausgleich soll ab 1.1.2011 nun 150 Euro betragen. Dies ist allerdings noch immer eine Kürzung im Vergleich zum Juli 2010. Und keine „Erhöhung“, wie das Kultusministerium glauben machen will. Dabei wäre es nicht die erste Kürzung. Schon 2005 mussten die Schulen eine Kürzung des Schulgeldausgleichs von 250 Euro auf 200 Euro je Schülerin hinnehmen. Die weitere Kürzung auf nun 150 Euro lässt eine Finanzierungslücke entstehen, die nicht durch Anstrengungen des Schulträgers ausgeglichen werden kann. Somit werden Schülerinnen und Schüler für ihre Ausbildung in der Altenpflege zahlen müssen. Die bayerischen Wohlfahrtsverbände und ver.di kritisieren diese Kürzung. Denn der Schulgeldausgleich in Höhe von 150 Euro ist nicht ausreichend, um eine für die Schülerinnen und Schüler kostenfreie Ausbildung in der Altenpflege zu gewährleisten. Die kostenfreie Ausbildung muss nach Auffassung der Verbände und der Gewerkschaft das Ziel sein. Es sei nicht nachzuvollziehen, warum ausgerechnet diejenigen, die einen gesellschaftlich so wichtigen und gleichzeitig verhältnismäßig gering honorierten Beruf ergreifen wollten, bereits in der Ausbildung benachteiligt würden. Wer einen kaufmännischen oder technischen Ausbildungsberuf erlerne, müsse für die Berufsschule auch nicht bezahlen, und selbst die Studierenden lägen mit ihren Semestergebühren unter dem Betrag, der den Auszubildenden der Altenpflege dann abverlangt würde. Die Altenpflegeschulen benötigen wie die Krankenpflegeschulen eine gesetzliche Absicherung ihrer Finanzierung, betonten ver.di und die Wohlfahrtsverbände. Diese muss wie bei den Krankenpflegeschulen eine Schulgeldfreiheit gewährleisten. Die Kürzung verwundert umso mehr, als die Staatsregierung und die zuständige Ministerin Haderthauer nicht müde werden, die besondere Bedeutung der Altenpflege heute und in Zukunft herauszustellen. Mit dem Festhalten an der Kürzung missachtet die Staatsregierung auch den massiven Protest der Altenpflegeschülerinnen im Herbst dieses Jahres. Als Lichtblick bleibt jedoch festzuhalten – so Wohlfahrtsverbände und ver.di Bayern –, dass die Staatsregierung mit den Trägern die Finanzierung der Berufsfachschulen für Altenpflege und Altenpflegehilfe bis zur Einführung einer generalistischen Pflegeausbildung auf eine neue, bessere Grundlage stellen will. In diese Richtung wurden bereits erste konkrete Schritte zwischen den Bayerischen Ministerien und der LAGFW vereinbart. Wichtig ist aber auch hier, dass die Schülerinnen und Schüler der Altenpflege in Zukunft eine kostenfreie Ausbildung haben. Im Zuge der parlamentarischen Beratungen des Doppelhaushaltes 2011/12 sollen noch einmal Anstrengungen unternommen werden, um bis zu einer Neuregelung der Schulfinanzierung wenigstens die Fördersätze durchzusetzen, die bis Mitte des Jahres zur Auszahlung gekommen sind.

Quelle: Pressemitteilung des Caritasverbandes für die Erzdiözese Bamberg e.V., Wilfried Mück, vom 03.01.2011
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