Anwendungshinweise zur Zuordnung von Leistungsberechtigten in Niedersachsen beschlossen

Zur  Erfüllung des  III. Vertrages  zur Vereinbarung zur Fortführung der Inhalte und Regelungen des Niedersächsischen Landesrahmenvertrages nach § 93 d Abs. 2 BSHG und des Niedersächsischen Landesrahmenvertrages zur Vergleichbarkeit (FFV-LRV) muss für geistig, körperlich oder seelisch wesentlich behinderte Leistungsberechtigte im Berufsalter, die in Werkstätten für behinderte Menschen beschäftigt sind, und für volljährige geistig oder körperlich wesentlich behinderte Leistungsberechtigte bis zum Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze, die in Tagesförderstätten oder in Angeboten der sog. „sonstigen heiminternen Tagesstruktur“ betreut werden, zu Kalkulationszwecken die Bildung von Leistungsberechtigtengruppen nach dem sog. „HMB-T-Verfahren“ von Heidrun Metzler erfolgen.  Die Vertragspartner der FFV-LRV bilden die Gemeinsame Kommission, die die Umsetzung der dazu erforderlichen Schritte und Vorarbeiten durchführt. Inhaltlich verschiedene Leitfäden oder Anleitungen bei Kostenträgern und Leistungserbringern führten bislang zu Problemen bei der einvernehmlichen Zuordnung zu Leistungsberechtigtengruppen. Deshalb hat die Gemeinsame Kommission seit Mai 2010 drei Arbeitsgruppen unter Beteiligung des bpa als einzigem Vertreter der privaten Leistungserbringer damit beauftragt, Anwendungshinweise zu entwickeln, die für alle Vertragsparteien verbindlich sind. In der heutigen Sitzung verabschiedete die Gemeinsame Kommission in Niedersachsen nun diese landesweit verbindlichen Anwendungshinweise. „Die Verabschiedung der Anwendungshinweise vermeidet aufwändige Schlichtungsprozesse. Dadurch wird die sach- und fachgerechte Betreuung der Leistungberechtigten erheblich optimiert und die wirtschaftliche Situation der Leistungserbringer stabilisiert“ so Karsten Neumann, Vorsitzender der bpa-Landesgruppe Niedersachsen. Die beschlossenen Anwendungshinweise werden in Kürze offiziell von der Geschäftsstelle der Gemeinsamen Kommission veröffentlicht. Parallel dazu hat der bpa sein Seminarprogramm konzipiert und Fachreferenten eingeladen, die an der Erarbeitung der Anwendungshinweise beteiligt waren. „Die Kombination aus der effizienten Mitarbeit in den Arbeitsgruppen und der zielgenauen Konzeption der bpa-Seminare gewährleistet eine optimale Umsetzungsmöglichkeit für die Leistungserbringer“, ergänzt Stephan von Kroge, Landesbeauftragter des bpa in Niedersachsen.

Quelle: Pressemitteilung des bpa – Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. vom 08.03.2011
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