AOK-Pflegeheimnavigator – Prüfung nicht bestanden
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen untersagt dem AOK-Bundesverband, Transparenzberichte mit Warnhinweisen und einer Sortierung nach Risikokriterien zu veröffentlichen
Mit einem rechtskräftigen Beschluss hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen dem AOK-Bundesverband untersagt, Transparenzberichte mit Warnhinweisen und einer Sortierung nach Risikokriterien zu veröffentlichen. Damit hat sich eine bpa-Mitgliedseinrichtung im einstweiligen Rechtsschutz erfolgreich gegen die irreführende Darstellung ihrer Prüfungsergebnisse im Pflegeheimnavigator zur Wehr gesetzt. Seit etwa zwei Jahren sind die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen von Pflegeeinrichtungen im Internet zu veröffentlichen. Dabei geben § 115 Absatz 1a SGB XI und die Pflegetransparenzvereinbarungen (PTV) die Art und Weise der Veröffentlichung verbindlich vor. Die AOK versah entgegen diesen Vorgaben die Veröffentlichung im Pflegeheimnavigator mit Warnhinweisen und einer Sortierung nach sogenannten Risikokriterien. „Offensichtlich rechtswidrig“ – so lautet das Fazit des LSG Nordrhein-Westfalen (L 10 P 7/11 B ER). Mit einer klaren Botschaft zur Verbindlichkeit von Verträgen wies das Gericht die AOK in ihre Schranken: Die Veröffentlichung der Transparenzberichte kann Wettbewerbs- und Grundrechte der Einrichtungsträger verletzen – daher unterliegt sie nicht dem Gutdünken der AOK, sondern ist ausschließlich in der Gestalt erlaubt, wie sie von den Transparenzvereinbarungen vorgegeben wird. „Unter dem Deckmantel der Benutzerfreundlichkeit hält die AOK seit Monaten an ihrer vertragswidrigen Darstellung der Prüfungsergebnisse nach angeblichen Risikokriterien fest. Das hilft den Verbrauchern aber nicht weiter“, so bpa-Geschäftsführer Herbert Mauel. „Im Pflegeheimnavigator wird zum Beispiel häufig hervorgehoben, die vorbeugenden Maßnahmen gegen ein Wundliegen seien mangelhaft, obwohl es in der betroffenen Einrichtung keinen einzigen Bewohner mit einem Dekubitus gibt.“ Der bpa-Geschäftsführer weist darauf hin, dass die tatsächliche Situation in den Pflegeheimen oft wesentlich besser sei, als in der Öffentlichkeit dargestellt. „Besonders schwierige Situationen wie z.B. ein Dekubitus oder Mangelernährung sind in den Einrichtungen seltene Ausnahmefälle, die auch nicht in jedem Fall von der Pflege beeinflusst werden können.“ „Für die Veröffentlichung von Transparenzberichten gelten gesetzliche und mit dem Spitzenverband der Pflegekassen vereinbarte vertragliche Vorgaben, die von der AOK schlicht missachtet werden“, so Herbert Mauel. „Wir werden uns auch weiter juristisch dagegen zur Wehr setzen, dass die Pflegeeinrichtungen in der öffentlichen Darstellung zum Spielball einzelner Pflegekassen werden.“Hintergrund
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) bildet mit mehr als 7.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-) stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Mit rund 3.400 ambulanten Pflegediensten, die ca. 160.000 Patienten versorgen und 3.600 stationären Pflegeeinrichtungen mit etwa 235.000 Plätzen vertritt der bpa mehr als jede vierte Pflegeeinrichtung bundesweit. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 215.000 Arbeitsplätze und ca. 16.500 Ausbildungsplätze.Quelle: Pressemitteilung des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) vom 17.05.2011
http://www.bpa.de