Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie einigt sich auf Inhalte der Entgelderhöhung
Berlin, (DWEKD) - Die Arbeitsrechtliche Kommission des Diakonischen Werkes der EKD hat sich in ihrer zweitägigen Sitzung auf die Inhalte der Entgelterhöhungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Diakonie geeinigt und damit ihre Funktion als Leitwährung für die Diakonie unterstrichen. Eckpunkte sind:- Erhöhung der Entgelte zum 1. Mai 2011 um 2%.
- Verkürzung der Übergangszeit um 3 Jahre. Neu eingestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten dadurch deutlich höhere Einstiegsgehälter.
- Anpassung der Wochenarbeitszeit auf 39 Stunden im Westen zum 1. Juli 2011.
- Ost-West-Angleichung der Gehälter auf 100% zum 1. Juli 2011. Bei schwierigen wirtschaftlichen Situationen verbleiben die Entgelte bis Ende 2012 auf 95%.
- Die Vorschriften zur Sicherung der Leistungsangebote werden den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst und das Verfahren zum Abschluss der Dienstvereinbarung gestrafft.
Quelle: Pressemitteilung des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland e.V. vom 11.04.2011
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