AWO: "Eine Einigung im Vermittlungsverfahren ist fällig"
"Bundestag und Bundesrat müssen nun endlich im Sinne der Betroffenen eine Einigung bei ihren Verhandlungen zur Neuregelung der Hartz IV-Regelsätze erzielen", so der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Das Ganze sei doch auch ein Jahr nach dem Verfassungsgerichtsurteil völlig klar: "Der Gesetzgeber hat klare Vorgaben bekommen, allen Hilfebedürftigen ein menschenwürdiges Existenzminimum zu garantieren, ihre realen Bedarfe zu decken und die Regelleistungen transparent und ohne willkürliche und unsachgemäße methodische Eingriffe abzuleiten", so Stadler. Das heißt, "die neuen Regelsätze dürfen nicht durch fragwürdige Eingriffe in die Berechnungsmethode klein gerechnet werden. Sie müssen vielmehr spürbar steigen", betont der AWO Bundesvorsitzende. "Ebenso brauchen wir den Durchbruch bei den Bildungs- und Teilhabeleistungen." Hier müsse die Jugendhilfe in die Verantwortung kommen und durch Investitionen in die Lage versetzt werden, für alle Kinder und Jugendliche qualitativ gute Angebote und Leistungen zu organisieren. Klar müsse auch sein, künftig die Leistungen für Asylbewerber transparent und nachvollziehbar zu berechnen. "Das Asylbewerberleistungsgesetz wird den Anforderungen des Verfassungsgerichtsurteils vom Februar 2010 schlicht nicht gerecht wird", so Stadler. Dies habe auch die Mehrheit der Sachverständigen in der gestrigen Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales bestätigt. Asylbewerber und Geduldete "haben ebenso ein Recht auf die nachvollziehbare und bedarfsgerechte Berechnung ihres Existenzminimums." Dem stehe das geltende Asylbewerberleistungsgesetz durch die Intransparenz bei der Festlegung der Leistungen, die zu niedrige Regelsätze und die lange Bezugsdauer der eingeschränkten Leistungen jedoch entgegen.Quelle: Pressemeldung des AWO Bundesverbandes e.V. vom 08.02.2011
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