AWO fordert bundesweit einheitliche Finanzierung von Frauenhäusern

26.03.2011 | Soziale Arbeit | Nachrichten

Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt sowie flächendeckendes Angebot sind vonnöten

Berlin - „Die bisherige uneinheitliche Finanzierung von Frauenhäusern durch die Länder oder Kommunen muss durch eine bundesweit einheitliche Finanzierung abgelöst werden“, fordert der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler im Nachgang an ein Treffen aller 37 AWO Frauenhäuser. „Zudem benötigen wir einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt“, betont Stadler. Da die Frauenhausfinanzierung keine gesetzliche Pflicht ist, sind die Einrichtungen permanent von Kürzungen oder sogar Schließungen bedroht. „Es kann nicht angehen, dass Kommunen Frauenhäuser mit dem Verweis auf zu niedrige Belegungszahlen schließen. Krisen, die zu einem Aufenthalt in einem Frauenhaus führen, sind nicht planbar“, erklärt Stadler. „Schutz und Beratung müssen flächendeckend angeboten werden.“ Frauenhäuser dienen dazu, Frauen und ihren Kindern im Falle von häuslicher Gewalt Hilfe, Beratung und vorübergehend eine geschützte Unterkunft anzubieten. Die länderuneinheitlichen Finanzierungsregelungen führen jedoch zu unsinnigen bürokratischen Hemmnissen bis hin zu Rechtsstreitigkeiten über die Kostenerstattung. Schutz und Hilfe dürfen nicht von Kommunal- und Ländergrenzen abhängig sein. Eine Frau aus Niedersachsen muss auch in einem Bremer Frauenhaus Schutz finden, ohne sich dafür verschulden zu müssen. „Darüber hinaus benötigen wir einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe - unabhängig von Herkunft, Aufenthaltsstatus, Einkommen und Gesundheitszustand. Nur dieser ermöglicht es betroffenen Frauen und deren Kindern, sich so früh wie möglich aus gefährlichen Lebenssituationen zu befreien“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende. Zurzeit müssen Personengruppen, die keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben, wie zum Beispiel Studentinnen, alle Kosten für einen Aufenthalt im Frauenhaus selber tragen. Auch gering verdienende Frauen müssen die Kosten mindestens zum Teil selber übernehmen. In der Praxis führt das dazu, dass  die Frauen das Schutzangebot gar nicht erst in Anspruch nehmen oder aber in die gewaltbelastete Situation zurückkehren. Die Konsequenzen tragen die Frauen und Kinder, die Folgekosten die Gesellschaft. „Hier sind Bund, Länder und Kommunen in der Verantwortung, endlich tragfähige Lösungen zu finden, die nicht zu Lasten der betroffenen Frauen und ihrer Kinder gehen“, erklärt Stadler abschließend.

Quelle: Pressemeldung des AWO Bundesverbandes e.V. vom 24.03.2011
http://www.awo.org