Behindertenbeauftragter der Bundesregierung fordert gleichberechtigte Berücksichtigung behinderter Heimkinder

„Es ist zu begrüßen, dass der Deutsche Bundestag das an Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der Behindertenhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie verübte Unrecht ausdrücklich verurteilt, ihr Leid erkennt und Regelungen zur Wiedergutmachung fordert“, betonte der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung anlässlich des gestrigen Beschlusses des Deutschen Bundestages über den fraktionsübergreifenden Antrag zur Wiedergutmachung des Unrechts an Heimkindern von 1949 bis 1975. Noch im Abschlussbericht des ‚Runden Tisches’ sei das Schicksal vieler Menschen in Heimen der Behindertenhilfe nur in einer Fußnote erwähnt worden, so der Behindertenbeauftragte. Er verwies darauf, dass es bei diesem Beschluss aber nicht bleiben dürfe. „Wenn die Situation eintreten sollte, dass ehemaligen Heimkindern eine Unterstützung versagt wird, weil sie in einer Einrichtung der Behindertenhilfe waren, wäre dies absolut inakzeptabel“, verdeutlichte der Behindertenbeauftragte. Es komme jetzt entscheidend darauf an, dass die Verantwortlichen Regelungen träfen, die behinderte Heimkinder gegenüber anderen ehemaligen Heimkindern nicht benachteiligen, betonte Hubert Hüppe.

Quelle: Pressemitteilung des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen vom 08.07.2011
http://www.behindertenbeauftragter.de