Behindertenbeauftragter kritisiert Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur inklusiven Bildung

Kultusministerkonferenz setzt Verpflichtung zum gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderungen nicht um

„Der Entwurf der Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur inklusiven Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen entspricht nicht den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention“, betonte der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, anlässlich des Stellungnahmeverfahrens der Kultusministerkonferenz zu dem Entwurf. Der Behindertenbeauftragte verdeutlichte in seiner Stellungnahme an die Kultusministerkonferenz, dass die Konvention eindeutig den gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderungen mitsamt den hierfür notwendigen Rahmenbedingungen vorsehe. Aus der Konvention ergebe sich nicht nur die staatliche Verpflichtung, gemeinsamen Unterricht zu ermöglichen, sondern auch das individuelle Recht des Kindes mit Behinderung auf diskriminierungsfreien Zugang zum gemeinsamen Unterricht, erklärte Hubert Hüppe. Der Entwurf der Kultusministerkonferenz zementiere hingegen das in Deutschland vorherrschende Förderschulsystem. Er bleibe damit hinter dem von der Kultusministerkonferenz selbst formulierten Ziel zurück, gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderungen umfassend zu ermöglichen, betonte der Behindertenbeauftragte. Wichtig sei auch, den teilweise einsetzenden Etikettenschwindel offenzulegen, bei dem der Begriff der „Inklusion“ umgedeutet werden soll. „Eine 'inklusive Schule' bedeutet gemeinsamen Unterricht von Anfang an. Das derzeitige Förderschulsystem als inklusiv zu verkaufen, wie die Kultusministerkonferenz es anscheinend vorhat, widerspricht nicht nur den rechtlichen Vorgaben der Konvention. Es ignoriert auch die Eltern von Kindern mit Behinderungen, die seit langem für gleiche Chancen ihrer Kinder kämpfen und sich mit der UN-Behindertenrechtskonvention berechtigte Hoffnungen auf den gemeinsamen Unterricht in allgemeinen Schulen gemacht haben“, betonte Hubert Hüppe. Es sei gut, dass sich immer mehr Widerstand gegen den jetzt vorliegenden Entwurf formiere. „Ich unterstütze ausdrücklich die Forderungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben – gemeinsam lernen, des Deutschen Behindertenrats und des Sozialverbands Deutschland auf ein inklusives Schulsystem, die diese in ihrer Stellungnahme vom 28. März 2011 zum Entwurf der Empfehlungen der Kultusministerkonferenz formuliert haben“, so der Behindertenbeauftragte. Er sehe die kritischen Stellungnahmen als Chance für die Kultusministerkonferenz, die endgültige Fassung der Empfehlungen zugunsten eines gemeinsamen Unterrichts von Kindern mit und ohne Behinderungen auszugestalten. In Deutschland werden derzeit nur etwa 18 Prozent der Kinder und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Regelschulen unterrichtet. Die übrigen Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen besuchen Förder- und Sonderschulen. In vielen europäischen Ländern werden weit höhere Quoten von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen auf Regelschulen erreicht, teilweise liegt der Anteil über 80 Prozent.

Quelle: Pressemitteilung des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen vom 13.04.2011
http://www.behindertenbeauftragter.de