Bericht zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention
Das Bundeskabinett hat am 3. August 2011 den Ersten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention beschlossen.
Er enthält eine Bestandsaufnahme der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen in Deutschland sowie Maßnahmen, die die Bundesregierung, Länder und andere Institutionen zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention ergriffen haben bzw. noch ergreifen werden. Er enthält auch die Eindrücke der Zivilgesellschaft, insbesondere der Verbände der Menschen mit Behinderungen, zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention und greift Maßnahmen des NAP zur Klärung von Probleme und zur Überwindung von Defiziten auf. Der Staatenbericht wird nach englischer Übersetzung zusammen mit einer Kurzfassung des Aktionsplans der Bundesregierung dem Generalsekretär der Vereinten Nationen vorgelegt. Erster Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über Rechte von Menschen mit Behinderungen.Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales