Betreuung darf nicht bevormunden

Justizministerin und Lebenshilfe sind sich einig: Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein wichtiger Motor zur Weiterentwicklung des Betreuungsrechts

Berlin. Anlässlich des Staatenberichts der Bundesregierung zur UN-Konvention über die Rechte von behinderten Menschen, der am 3. August im Bundeskabinett verabschiedet werden soll, empfing Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger eine Delegation der Bundesvereinigung Lebenshilfe*.

Die Behindertenrechtskonvention gewährt Menschen mit geistiger Behinderung wie allen anderen Bürgern umfassende Rechts- und Handlungsfähigkeit. Aus Sicht der Lebenshilfe ist eine Überprüfung erforderlich, da dies in Deutschland so noch nicht umgesetzt wird. „Viele Menschen mit Behinderung empfinden die  Anordnung einer rechtlichen Betreuung als Bevormundung“, stellte Bundesvorsitzender Robert Antretter fest: „Das deutsche Betreuungsgesetz ist im internationalen Vergleich fortschrittlich. Doch die Praxis hat zu Fehlentwicklungen geführt, die gegen die Behindertenrechtskonvention verstoßen!“

So viel Assistenz wie möglich und so wenig Betreuung wie nötig: Eine bessere Umsetzung dieses Grundgedankens greift auch eine von behinderten Menschen in der Lebenshilfe selbst entwickelte Vereinbarung für gute Betreuung auf, die der Ministerin ausgehändigt wurde (weibliche Fassung (pdf - 228.2 KB)  - männliche Fassung (pdf - 228.2 KB)).

Leutheusser-Schnarrenberger teilte die Auffassung der Lebenshilfe, dass eine gute Betreuung keine Bevormundung sein darf, sondern wie die Ministerin es ausdrückte: „Eine wichtige Unterstützung ist.“ Es wurde vereinbart, weiter im Gespräch über mögliche Verbesserung zu bleiben. *Der Delegation der Lebenshilfe gehörten an: Bundesvorsitzender Robert Antretter, Peter Masuch, Vorstandsmitglied und Präsident des Bundessozialgerichts, sowie die Bundesgeschäftsführer Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust und Klaus Lachwitz.

Quelle: Pressemitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. vom 22.07.2011
http://www.lebenshilfe.de