Bewährte Qualität beim Müttergenesungswerk: Best Practice Modelle für pflegende Angehörige
Die Pflege von Angehörigen gehört zu den psychosozialen Faktoren, die in der Therapie von Müttern in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen des Müttergenesungswerkes (MGW) eine wichtige Rolle spielen. Im MGW werden seit Jahren bewährte Modelle für Schwerpunktmaßnahmen angeboten.
Berlin - Die Pflege von Angehörigen gehört zu den psychosozialen Faktoren, die in der Therapie von Müttern in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen des Müttergenesungswerkes (MGW) eine wichtige Rolle spielen. Die konzeptionelle Herangehensweise ist vielfältig. In jedem Fall kommt es darauf an, die Gesundheit der Frauen zu stärken, krankmachende Bedingungen aufzudecken und individuelle Strategien zur Bewältigung der Belastungssituationen zu entwickeln. „In den anerkannten Kliniken des MGW werden verschiedene Modelle von Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für pflegende Angehörige seit Jahren praktiziert – oft als Schwerpunktmaßnahmen“, betont Anne Schilling, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerkes. „Unterschieden wird z.B. danach, ob die pflegende Frau allein in einer Mütterkurmaßnahme oder – wie in einer Klinik angeboten – mit dem zu pflegenden Angehörigen in unmittelbarer Nähe behandelt wird. Auch die Kliniken, in denen Mütter mit behinderten und z.T. schwerstbehinderten – und erwachsenen – Kindern aufgenommen werden, haben wertvolle Erfahrungen und effektive Angebote für pflegende Angehörige.“ In den vom Müttergenesungswerk anerkannten Kliniken, die z.B. Mütter mit behinderten Kindern betreuen, ist es seit Jahren eine Selbstverständlichkeit, den Erkrankungen und Bedürfnissen der pflegenden Angehörigen besondere Rechnung zu tragen. In Einzel- und Gruppengesprächen, im Pflegeangebot, bei medizinischen, physio- und spezialtherapeutischen Therapien erhalten pflegende Angehörige neben der medizinischen Therapie für ihre eigenen Beschwerden und Gesundheitsstörungen die Unterstützung in ihrer besonderen Lebenssituation. „Ob Anleitung zur Selbstfürsorge oder Hilfen zur Bewältigung der Krankheits- und Pflegesituation, Fragen der Bindung zum kranken Familienmitglied und der mitunter nötige Ablösungsprozess“, so Anne Schilling, „die Gesundheit und Stärkung der pflegenden Frauen für ihre wichtige Aufgabe in der Familie steht im Vordergrund aller Bemühungen.“ Anspruchsberechtigt nach den §§ 24 und 41 SGB V sind bisher „Mütter“. Das Müttergenesungswerk fordert, den funktionalen Mutterbegriff gesetzlich zu verankern, damit alle Pflegenden Anspruch haben, auch die, die keine Kinder haben. Der Bedarf für diese Maßnahmen ist riesig. Weitere Informationen zu den Schwerpunktmaßnahmen für pflegende Angehörige und kostenlose Unterstützung in allen Fragen rund um die Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen geben die Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände im MGW-Verbund. Beratungsstellensuche unter: www.muettergenesungswerk.de oder Kurtelefon: 030/330029-29Quelle: Pressemitteilung der Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk vom 23.03.2011
http://www.muettergenesungswerk.de