Bundesfreiwilligendienst und Jugendfreiwilligendienste

04.07.2011 | Soziale Arbeit | Nachrichten

Bundesbeauftragter für den Zivildienst veröffentlicht weitere Einzelheiten zur Kostenerstattung im Bundesfreiwilligendienst und zur Förderung der Jugendfreiwilligendienste

Der Bundesbeauftragte für den Zivildienst hat in seinem aktuellen Newsletter vom 24. Juni 2011 weitere Einzelheiten zur Kostenerstattung im Bundesfreiwilligendienst und zur Förderung der Jugendfreiwilligendienste veröffentlicht. Die wichtigsten Informationen im Überblick: In den Jugendfreiwilligendiensten und im Bundesfreiwilligendienst fördert der Bund die pädagogische Begleitung künftig mit einer Pauschale von 200,- Euro pro Freiwilliger/Freiwilligem und Monat. Im Bundesfreiwilligendienst erstattet er darüber hinaus den Einsatzstellen Kosten für Taschengeld und Sozialversicherung für kindergeldberechtigte Freiwillige (d.h. bis zum 25. Geburtstag) bis zu einer Obergrenze von 250,- Euro pro Monat, für ältere Freiwillige beträgt die Obergrenze 350,- Euro. In beiden Systemen wird die pädagogische Begleitung besonders benachteiligter Freiwilliger auf Nachweis mit bis zu weiteren 100,- Euro pro Monat gefördert. Die genauen Details können Sie im Newsletter unter http://www.zivildienst.de nachlesen.