Bundeskabinett beschließt Anerkennung ausländischer Abschlüsse
Mehr als 300.000 Menschen haben zukünftig einen Rechtsanspruch auf Feststellung und Anerkennung ihrer im Ausland erworbener Berufsqualfikationen innerhalb von drei Monaten. Das hat das Kabinett mit einem Gesetzentwurf beschlossen. Nach einer aktuellen Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft fehlen derzeit 117.000 studierte Fachkräfte wie Mathematiker, Informatiker, Naturwissenschaftler und Techniker. Auch Ingenieure und gut ausgebildete Arbeitskräfte im Bereich von Pflege und Erziehung werden allmählich zur Mangelware. Die verbesserte Anerkennung ausländischer Abschlüsse ist daher nicht nur ein Meilenstein in der Integrationspolitik, sondern auch eine wichtige Maßnahme zur Deckung des Fachkräftebedarfs in Deutschland. "Wir stehen in einem weltweiten Wettbewerb um die besten Köpfe", so Bundesbildungsministerin Annette Schavan. "Darum müssen wir das Potential all derer, die bei uns leben, optimal nutzen." Der Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (Anerkennungsgesetz) muss noch im Bundestag verabschiedet werden. Auch der Bundesrat muss noch zustimmen.Ausländische Abschlüsse werden schneller anerkannt
Rund 300.000 Menschen werden von der gesetzlichen Neuregelung profitieren. Sie kommen vor allem aus Nicht-EU-Ländern. Aus formalen Gründen oder wegen fehlender Bewertungsmöglichkeiten werden sie bisher oft auf Arbeitsplätzen eingesetzt, die nicht ihrer Qualifikation entsprechen. Das Anerkennungsgesetz räumt für Personen aus Drittstaaten einen Anspruch auf individuelle Prüfung ihrer Qualifikation nach einheitlichen Kriterien ein:- binnen drei Monaten nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen sollen sie Klarheit darüber erhalten, ob ihre Anschlüsse in Deutschland anerkannt werden
- Mitteilung, wie eventuelle Lücken ausgeglichen werden können
- Mitteilung, welche Weiterbildung für eine Anerkennung noch nötig ist
Koppelung an Staatsangehörigkeit aufgehoben
Bisher war die Zulassung zu bestimmten Berufen an die deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit gebunden. Das Gesetz schafft diese Koppelung weitgehend ab. So kann dann beispielsweise auch ein türkischer Arzt eine Approbation erhalten, sofern er die fachlichen Voraussetzungen erfüllt. Dies war bisher nicht möglich, selbst wenn er in Deutschland studiert hatte. Die derzeit für die Anerkennungsverfahren von EU-Bürgern (Unionsbürgern) und Spätaussiedlern zuständigen Kammern von Industrie und Handwerk und die zuständigen Länderbehörden werden auch die Verfahren nach dem Anerkennungsgesetz durchführen.Anspruch auf individuelle Gleichwertigkeitsprüfung
Neben dem Anerkennungsgesetz wird auch das so genannte Berufsqualifikationsgesetz geschaffen. Ein Meilenstein für die Bewertungspraxis in Deutschland ist die Einführung eines Rechtsanspruchs für die rund 350 in die Zuständigkeiten des Bundes fallenden (nicht reglementierten) Ausbildungsberufe: Anspruch auf eine individuelle Gleichwertigkeitsprüfung. Das schafft größtmögliche Transparenz für Antragsteller, Arbeitgeber und Behörden. Für die landesrechtlich geregelten Berufe - zum Beispiel Lehrer, oder Ingenieure - planen die Länder Regelungen nach dem Muster des Bundesgesetzes. Die Länder sind auch für den Vollzug der bundesgesetzlichen Regelung zuständig. Es sollen einheitliche Vollzugskriterien erarbeitet werden.Hotline für Antragsteller
Mit Inkrafttreten des Gesetzes wird eine bundesweit einheitliche Telefon-Hotline freigeschaltet, über die sich Antragsteller informieren können. Die Integrationsbeauftrage der Bundesregierung, Staatsministerin Maria Böhmer begrüßte eine solche Navigationshilfe für qualifizierte Zuwanderer. "Sie steht für eine neue Willkommenskultur in unserem Land", so Böhmer. Staatsministerin Böhmer: "Das Bohren dicker Bretter hat sich gelohnt: Die verbesserte Anerkennung ausländischer Abschlüsse ist ein Gewinn für die Migranten und für unser Land"Kontext
- Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
- Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
- Deutschland für ausländische Fachkräfte bald attraktiver
Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierun, 23.03.2011
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