Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Einrichtung des bundesweiten Frauenhilfetelefons
Das Bundeskabinett hat heute (Mittwoch) den von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder, vorgelegten Gesetzentwurf zur Einrichtung des Frauenhilfetelefons beschlossen. Mit dem Frauenhilfetelefon soll erstmals ein bundesweites und rund um die Uhr erreichbares Hilfeangebot für Frauen, die von Gewalt betroffen sind, geschaffen werden. Die Bundesregierung setzt damit ein zentrales Vorhaben des Koalitionsvertrags im Bereich Gewalt gegen Frauen um. "Die Einrichtung des Hilfetelefons für Frauen liegt Bundesfamilienministerin Schröder nicht nur politisch, sondern auch persönlich am Herzen", erklärt der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Hermann Kues. "Erstmals in Deutschland werden Frauen durch das Hilfetelefon bundesweit, kostenlos, anonym und rund um die Uhr kompetente Hilfe und Unterstützung finden." In Deutschland gibt es ein dichtes Netz von Unterstützungseinrichtungen für Frauen, die von Gewalt betroffen sind. Viele Frauen finden jedoch den Zugang zu diesen Einrichtungen nicht. Es fehlt ein niedrigschwelliges Hilfeangebot, das jederzeit und anonym erreichbar ist und Frauen den Weg zu den Unterstützungseinrichtungen vor Ort weist. Das bundesweite Hilfetelefon schließt diese Lücke. Zielgruppen sind neben den betroffenen Frauen auch Menschen aus ihrem sozialen Umfeld und Personen, die beruflich oder ehrenamtlich gewaltbetroffene Frauen beraten und unterstützen. Am Telefon bieten qualifizierte Beraterinnen anonym und vertraulich Erstberatung, Informationen und die Weitervermittlung an Anlaufstellen vor Ort an. Das Hilfetelefon wird kostenfrei rund um die Uhr erreichbar sein. Die Beratung wird barrierefrei und bei Bedarf mehrsprachig angeboten. Die Freischaltung des Hilfetelefons ist für Ende 2012 geplant.Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20.07.2011
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