Bundesrat stimmt Kindergeld für Bundesfreiwilligendienst zu

30.11.2011 | Soziale Arbeit | Nachrichten

Danach erhalten Eltern von volljährigen Freiwilligen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes Kindergeld aufgrund der Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst oder dem neuen Internationalen Jugendfreiwilligendienst.

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder begrüßt dieses Ergebnis: „Das Kindergeld im Bundesfreiwilligendienst ist ein zentraler Bestandteil unserer Anerkennungskultur.“

Das Kindergeld wird jetzt nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens rückwirkend gezahlt; die Familienkassen werden unmittelbar informiert.

Quelle: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Meldung vom 28.11.2011
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