Bundesrat stimmt neuem Bundeskinderschutzgesetz zu
Gesetz soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten
Der Bundesrat hat am 27.05.2011 zu dem von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder, vorgelegten neuen Bundeskinderschutzgesetz Stellung genommen. Das Gesetz setzt auf einen umfassenden und aktiven Kinderschutz. Es bringt Prävention und Intervention im Kinderschutz gleichermaßen voran und stärkt alle Akteure, die sich für das Wohlergehen von Kindern engagieren - angefangen bei den Eltern, über den Kinderarzt oder die Hebamme bis hin zum Jugendamt oder dem Familiengericht. Der Bundesrat begrüßt diese Zielsetzung und unterstützt die zentralen Regelungsbereiche des Gesetzes. Nur in wenigen Punkten vertreten die Länder eine abweichende Meinung. "Wir freuen uns über die große Zustimmung der Länder zu vielen wichtigen Aspekten des Bundeskinderschutzgesetzes", sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, Dr. Hermann Kues, in Berlin. "Die Stellungnahme des Bundesrats ist ein weiterer wichtiger Schritt hin zu den von Bundesfamilienministerin Schröder angestoßenen Verbesserungen für den Schutz der Kinder in unserem Land." Die wichtigsten Punkte des Gesetzes sind:- Ausschluss einschlägig Vorbestrafter von Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe.
- Alle hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der öffentlichen und freien Jugendhilfe müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Für Ehrenamtliche wird mit den Trägern vereinbart, bei welchen Tätigkeiten dies nötig ist.
- Verhinderung des "Jugendamts-Hopping". Künftig ist sichergestellt, dass bei Umzug der Familie das neu zuständige Jugendamt alle notwendigen Informationen vom bisher zuständigen Jugendamt bekommt, um das Kind wirksam zu schützen.
- Klarheit für Berufsgeheimnisträger bei der Informationsweitergabe ans Jugendamt. Häufig erkennen Ärzte oder andere Berufsgeheimnisträge die Gefährdung eines Kindes als erste. Hier wird es klare Regelungen geben, die die Vertrauensbeziehung zwischen Arzt und Patient schützt, aber auch die Brücke zum Jugendamt schlägt.
- Regelung zum Hausbesuch. Der Hausbesuch soll zur Pflicht werden - allerdings nur dann, wenn dadurch der wirksame Schutz des Kindes nicht in Frage gestellt ist und seine Durchführung nach fachlicher Einschätzung erforderlich ist.
- Auf- und Ausbau Früher Hilfen sowie verlässlicher Netzwerke für werdende Eltern.
- Einführung von leicht zugänglichen und flächendeckenden Hilfsangeboten für Familien vor und nach der Geburt sowie in den ersten Lebensjahren des Kindes. Alle wichtigen Akteure im Kinderschutz wie Jugendämter, Schulen, Gesundheitsämter, Krankenhäuser, Ärztinnen und Ärzte, Schwangerschaftsberatungsstellen und Polizei werden in einem Kooperationsnetzwerk zusammengeführt.
- Das Gesetz sieht auch eine Stärkung des Einsatzes von Familienhebammen vor, die Familien in belastenden Lebenslagen bis zu einem Jahr nach der Geburt des Kindes begleiten. Das Bundesfamilienministerium wird jährlich und für einen Zeitraum von vier Jahren 30 Millionen Euro ab 2012 zur Verfügung stellen, um den Einsatz von Familienhebammen in Deutschland zu verbessern.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 27.05.2011
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