Bundesrat will Kinder-Grundrechte in Verfassung verankern

Die Länder möchten die spezifischen Rechte von Kindern stärken. Mit einer heute gefassten Entschließung haben sie daher die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorzulegen. Dieser soll die Grundrechte der Kinder, vor allem den besonderen Schutz durch Staat und Gesellschaft sowie das Recht auf altersgemäße Anhörung in allen sie betreffenden Gerichts- und Verwaltungsverfahren ausdrücklich normieren. Im Gesetzgebungsverfahren sei auch zu prüfen, inwieweit weitergehende soziale Rechte der Kinder wie das Recht auf Fürsorge, das Recht auf Bildung und Chancengleichheit sowie auf Entwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit normiert werden können. Zur Begründung führt der Bundesrat unter anderem aus, dass die Stellung von Kindern in der Gesellschaft weiter zu stärken und das Bewusstsein dafür zu schärfen ist, dass Kinder eigene Grundrechte haben.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesrates vom 25.11.2011
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