Bundesregierung spart bei Langzeitarbeitslosen
Zukünftig sollen Instrumente zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt gekürzt oder gestrichen werden.
Die vom Gesetzgeber im Gesetzentwurf zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt benannten Ziele, wie die Schaffung von mehr Dezentralität im Rahmen der örtlichen Entscheidungskompetenzen, höherer Flexibilität beim Einsatz der Instrumente, größerer Individualität im Beratungsprozess und höherer Qualität bei der Einbindung von Arbeitsmarktdienstleistern werden nach Ansicht des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. nicht oder nicht hinreichend umgesetzt.
Der Gesetzentwurf ist durch Sparmaßnahmen der Bundesregierung bei der Bundesagentur für Arbeit geprägt: insbesondere kostenintensive Maßnahmen werden eingeschränkt (z.B. Gründungszuschuss wird in Ermessensleistung umgewandelt) oder fallen durch Zusammenlegungen gänzlich weg.
Wilhelm Schmidt, Präsident des Deutschen Vereinsfordert, „ein eigenständiges Förderungsinstrumentarium für ALG II-Empfänger.“
Die zukünftigen Instrumente zur Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt sind insbesondere auf Personen ausgerichtet, die aufgrund ihrer persönlichen und fachlichen Qualifikation ohnehin relativ leicht wieder eine Arbeit finden (ALG I-Bezieher). Hingegen werden Maßnahmen für Langzeitarbeitslose (Hartz IV) und Personen mit geminderter Leistungsfähigkeit weiter eingeschränkt: z.B. beim Beschäftigungszuschuss durch die Begrenzung des Budgets.
Die Bundesregierung hält bereits seit Jahren an ihrer Entscheidung fest, ALG I- und ALG II – Empfänger mit nahezu den gleichen Maßnahmen zu fördern, um sie in Arbeit zu bringen. Nur so kann auf die häufig spezifischen Problemlagen (Arbeitsmarktferne, Bildungsdefizite, Suchtproblematiken etc.) durch passgenaue und individuelle Hilfen flexibel reagiert werden. Beispielsweise hat sich die betriebliche Einstiegsqualifizierung als Instrument zur beruflichen Integration junger Menschen bewährt. Im Gesetzentwurf wird diese zwar auch beibehalten, aber nur als befristete Maßnahme. Hier fordert der Deutsche Verein eine Entfristung, so dass die betriebliche Einstiegsqualifizierung als dauerhaftes Förderinstrument in den Maßnahmenkatalog aufgenommen werden kann.
Der Deutsche Verein ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und Vertreter der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme und der Pflege und Rehabilitation.
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 23.06.2011
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