Bundestag beschließt Schiedsstelle für die Pflege-Transparenzvereinbarungen

09.06.2011 | Altenhilfe | Nachrichten

bpa begrüßt richtige Weichenstellung

Sollte es für eine Weiterentwicklung bei der Bewertung von Pflegeeinrichtungen künftig keine Einstimmigkeit bei den Vertragspartnern geben, wird eine Schiedsstelle über die strittigen Punkte entscheiden. Zuständig bleiben die Vertragspartner der Selbstverwaltung. Der Alleinvertretungsanspruch der Pflegekassen erhielt einen Dämpfer. Eine entsprechende Regelung hat der Bundestag heute in 2. und 3. Lesung beschlossen. „Das ist eine richtige Weichenstellung, die wir ausdrücklich begrüßen“, so Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), der über 7.000 private Pflegeeinrichtungen vertritt. „Nun müssen alle Vertragspartner Verantwortung übernehmen, um den Pflegenoten auch künftig hohe Akzeptanz in der Bevölkerung zu verschaffen. Wir sind dankbar, dass die Bundesregierung und die Fraktionen von CDU/CSU und FDP hier schnell für eine praxisgerechte Lösung gesorgt haben.“ Die Schiedsstelle kann künftig angerufen werden, wenn innerhalb von sechs Monaten nach Aufforderung eines Vereinbarungspartners eine Vereinbarung der Pflege-Transparenzvereinbarung nicht zustande gekommen ist. Ursprünglich war eine Frist von drei Monaten vorgesehen. Ein entsprechender Vorschlag des bpa fand damit Berücksichtigung. Die Frist von sechs Monaten entfällt, wenn der Spitzenverband der Pflegekassen und die Mehrheit der Verbände der Pflegeeinrichtungen die Schiedsstelle einvernehmlich anrufen. Beschlossen wurde auch ein besserer Schutz vor Krankenhausinfektionen. „Bereits heute gelten für Pflegeeinrichtungen diverse Hygiene- und Schutzvorschriften. Als Verursacher von nennenswerten Infektionsproblemen sind diese bisher nicht aufgetreten. Deswegen ist es richtig, dass Vorschriften für die Krankenhaushygiene nicht auf Pflegeeinrichtungen ausgedehnt werden. Damit wurden noch mehr Bürokratie, zusätzliche Kontrollen und entsprechende Kosten vermieden“, so bpa-Präsident Bernd Meurer. Das Gesetz sieht außerdem vor, dass der Prüfdienst der privaten Krankenversicherung in die Qualitätsprüfungen der Pflegeeinrichtungen mit einbezogen wird und dass die Gehälter der Geschäftsführer der Medizinischen Dienste jährlich im Bundesanzeiger zu veröffentlichen sind.

Quelle: Pressemitteilungdes Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) vom 09.06.2011