Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad e.V.) fordert Bürokratieabbau in der Pflege

bad e. V. übergibt Mitgliederforderungen zum Bürokratieabbau in der Pflege an neue Ombudsfrau Elisabeth Beikirch im Bundesgesundheitsministerium - Bundesgeschäftsführerin Kapp: Bürokratische Hürden im Verordnungswesen, bei Abrechnung und Dokumentations- bewertung durch MDKen schleunigst abbauen!

Berlin/Essen. Seine zentralen Forderungen zum Bürokratieabbau in der Pflege hat der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad e. V.) am 20.07.2011 der neuen Ombudsfrau für Entbürokratisierung der Pflege im Bundesgesundheitsministerium, Elisabeth Beikirch, übergeben. Grundlage dafür ist eine aktuelle Umfrage unter bad-Mitgliedern, welche bürokratischen Hürden sie im Pflegealltag am meisten belasten. „In erster Linie über anhaltende Probleme mit Verordnungen durch Ärzte, aber auch über Schwierigkeiten bei der Abrechnung mit Kassen und willkürliche Bewertungen von Pflegedokumentationen durch Medizinische Dienste klagen viele. Diese lange bekannten bürokratischen Hürden müssen endlich abgebaut werden,“ fordert bad-Bundesgeschäftsführerin Andrea Kapp. Rege beteiligten sich Verantwortliche von ambulanten Pflegediensten und Heimen an der bad-Befragung. „Am meisten ärgert unsere Mitglieder das Verordnungswesen,“ berichtet der stellvertretende bad-Bundesgeschäftsführer Sebastian Froese. Es könne nicht angehen, dass Pflegedienste von der Beantragung einer ärztlichen Verordnung bis zu den von Kassen geforderten Nachbesserungen mit unverhältnismäßig hohem Arbeits- und Zeitaufwand belastet würden. Hat ein Arzt einmal eine Verordnung Häuslicher Krankenpflege ausgestellt, müsse der Pflegedienst diese abholen, vollständig ausfüllen, dem Patienten vorlegen und binnen drei Tagen seit Beantragung der Pflegekasse zustellen. In diesem Zeitraum müssten mit diesen Verordnungen unerfahrene Ärzte oft noch durch die Dienste beraten werden. Zudem kritisieren Mitglieder, dass Langzeitverordnungen für chronisch kranke Patienten wie Altersdiabetiker von Ärzten und Krankenkassen „äußerst zurückhaltend“ behandelt werden. Dazu Sebastian Froese: „Ärzte warten offenbar erst einmal auf die nächste Quartalsgebühr, Kassen empfehlen häufig zunächst eine Prüfung des Falls durch den MDK.“ Bei der Abrechnung haben Pflegeeinrichtungen insbesondere dann Probleme, wenn Abrechnungszentren im Auftrag von Krankenkassen diese übernehmen. Gerade wenn Honorare sich verändert haben, würden Rechnungen durch diese oft gekürzt oder nicht gezahlt. „In solchen Fällen müssen die Pflegedienste sich dann zunächst an die zuständige Pflegekasse wenden, die wiederum das beauftragte Abrechnungszentrum auf die Fehler aufmerksam macht,“ erläutert Froese die zeitraubende Praxis für Pflegeunternehmen. Im Übrigen sei es zum Leidwesen der Pflegeeinrichtungen immer noch üblich, dass Pflegekassen die Daten wie Leistungsnachweise sowohl über den Daten-trägeraustausch nach § 302 ff als auch in Papierform zugestellt bekommen wollen. Sebastian Froese: „Es kann nicht Sinn der elektronischen Datenübermittlung sein, dass doppelte Buchhaltung mit doppelter Fehlerhäufigkeit betrieben wird. Diese Praxis bringt weder den Kassen noch den Pflegediensten irgendeine Kosten- und Zeitersparnis, sondern zumeist Mehrarbeit.“ In Sachen Pflegedokumentationen bemängeln bad-Mitglieder, dass die Antworten auf einzelne Fragen durch unterschiedliche Medizinische Dienste unterschiedlich und willkürlich ausgelegt werden. Beispiel: Auf die Frage, ob die individuellen Wünsche des Kunden bei der Körperpflege berücksichtigt wurden, stellen verschiedene MDKen verschiedene Anforderungen. Den einen Prüfern genügte lediglich eine Bestätigung, andere Prüfer wollten Pflegeprodukte oder gar die verwendete Wassertemperatur bei der Pflege dokumentiert sehen. Fehlte dies, hielten Letztere die individuellen Kundenwünsche für nicht berücksichtigt.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverbandes Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad e.V.) vom 20.07.2011
http://www.bad-ev.de