DBfK empfiehlt Ausnahmeregelungen zur Rente für Pflegende
In einem Positionspapier bezieht der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Stellung zur Rente mit 67 und fordert Ausnahmeregelungen für Pflegende.
„Angesichts der hohen physischen und psychischen Belastungen in den Pflegeberufen ist es unrealistisch zu erwarten, dass Pflegekräfte nach vielen Jahren Tätigkeit in der direkten Klientenversorgung das gesetzliche Rentenalter erreichen können“, sagt DBfK-Bundesgeschäftsführer Franz Wagner. „Neben verstärkten Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und deutlicher Verbesserung der Arbeitsbedingungen sind weitere Schritte erforderlich. Es darf nicht geschehen, dass Pflegekräfte nach einem langen und belastenden Arbeitsleben in Altersarmut münden, weil sie wegen berufsbedingter Erkrankung Frührente beantragen und Abschläge hinnehmen müssen. Dies auch vor dem Hintergrund ohnehin vergleichsweise niedriger Lohnniveaus in der Pflege.“ Der DBfK schlägt für Angehörige der Pflegeberufe daher vor:- Eine Verpflichtung der Arbeitgeber, unter bestimmten Bedingungen alternative Beschäftigungsmöglichkeiten und ggf. Qualifizierungen dafür anzubieten.
- Die jährliche Reduzierung der Wochenarbeitszeit um 1 Stunde ab dem 57. Lebensjahr bei vollem Gehaltsausgleich.
- Eine Herabsetzung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 63 Jahre für alle Pflegenden, die unmittelbar vor Erreichen der Altersgrenze eine Mindestanzahl an Jahren in der direkten Klientenversorgung gearbeitet haben.
Das vollständige Positionspapier „Position des DBfK zu Rente mit 67“ ist als Download unter www.dbfk.de/download/download/dbfk-position-Rente-67-2010-12-01.pdf abzurufen. Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
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Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe e.V. (DBfK) vom 07.01.2011
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