Deutscher Verein sieht keine Neuregelung des EU-Vergaberechts
In seiner Stellungnahme zum „Grünbuch über die Modernisierung der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens“ sieht der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. (DV) keine Notwendigkeit für verschärfte Regelungen auf EU-Ebene.
Der Deutsche Verein begleitet die Entwicklungen im Vergaberecht und deren Auswirkungen auf die Praxis seit Jahren. Er sieht bei einer Ausdehnung der europäischen Regelungen die Gefahr, dass sozialpolitische Ziele in Deutschland zugunsten der Kosteneffizienz immer weniger eine Rolle spielen. Dabei sind die deutschen Fürsorgesysteme und sozialen Dienste, wie in der Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, Altenhilfe in erster Linie zur individuellen Bedarfsdeckung, Existenzsicherung und Wahrung eines menschenwürdigen Lebens geschaffen. Soziale Dienste sind überwiegend lokal organisiert, sie bauen auf dem sozialen Bezugssystem eines Menschen vor Ort auf. Sie haben daher wenig Potenzial für den grenzüberschreitenden Handel in Europa. Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins betont „im Grunde brauchen wir keine Veränderungen der europäischen Rechtslage. Die Vorgaben für Qualität sind auf nationaler Ebene ausreichend. Ausnahme: dem Prinzip, das wirtschaftlichste und nicht das günstigste Angebot bei der Vergabe zu wählen, könnte mehr Wirkung verliehen werden.“ „In jedem Fall sollte ein Bürokratieabbau forciert werden. Die EU-Regeln müssen so gestaltet werden, dass sich Behörden in Deutschland auch anderer als nur Vergabeverfahren bedienen können. Dann muss das Verfahren transparent sein und kein Bewerber darf diskriminiert wird“, so Löher weiter. Rund 2.000 Milliarden Euro des europäischen Bruttosozialprodukts werden zurzeit jährlich von öffentlichen Auftraggebern vergeben. Das entspricht 17 Prozent. Die Kommission hat jetzt eine Konsultation gestarteten, um die Vergabepolitik zu überprüfen. Es soll der effizienteste Einsatz öffentlicher Mittel gewährleisten werden, um Wachstum und Arbeitsplatzschaffung zu unterstützen. Dies erfordere ein flexibles und benutzerfreundliches Instrumentarium, das den Behörden und Lieferanten in Europa eine transparente und wettbewerblich organisierte Auftragsvergabe so leicht wie möglich mache. Vor diesem Hintergrund soll in dem Konsultationsprozess, an dem der Deutsche Verein beteiligt war, ermittelt werden, wo die betroffenen Parteien Veränderungsbedarf sehen, um eine aussagekräftige Grundlage für ein neues Vergaberecht zu bekommen. Der Deutsche Verein ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und Vertreter der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme und der Pflege und Rehabilitation.Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereind für öffentliche und private Fürsorge e.V. (DV) vom 19.04.2011
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