Deutsches Institut für Menschenrechte fordert Aufenthaltsrecht für Opfer von Menschenhandel und schwerer Arbeitsausbeutung zur Durchsetzung ihrer Rechte
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Berlin – Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat am 30.11.2011 bei der öffentlichen Anhörung des Menschenrechtsausschusses des Bundestages zum Thema "Menschenhandel" gefordert, die Aufenthaltsrechte für Betroffene von Menschenhandel wesentlich zu erweitern und ihre Rechte auf Lohn und Schadenersatz zu garantieren. In den kommenden Wochen stimmt der Bundestag über die Ratifikation der Europaratskonvention gegen Menschenhandel ab und entscheidet somit über die rechtlichen Rahmenbedingungen von Betroffenen. "Menschen, die in Deutschland Opfer von Menschenhandel und schwerer Arbeitsausbeutung geworden sind, müssen solange in Deutschland bleiben dürfen, wie sie ihre Rechte einklagen wollen. Das muss unabhängig davon gewährleistet werden, ob sie in einem Strafverfahren gegen die Täter dem Staat als Zeugen zur Verfügung stehen oder nicht", erklärte Heike Rabe, Koordinatorin des Projektes "Zwangsarbeit heute". "Das Aufenthaltsrecht für Betroffene von moderner Zwangsarbeit ist ein elementarer Baustein im Kampf gegen Menschenhandel. Das Aufenthaltsrecht macht viele Verfahren gegen die Täter erst möglich. Die zivilrechtliche Durchsetzung der Rechte der Betroffenen ist dabei ebenso wichtig, wie die strafrechtliche Verfolgung von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung", sagte Martin Salm, Vorstandsvorsitzender der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft". "Mit einem Rechtshilfefonds unterstützt die Stiftung EVZ Musterverfahren, um die Rechte der Betroffenen einzuklagen und die Rechtspraxis für sie zu stärken", so Salm weiter. Seit Einführung des Straftatbestandes "Menschenhandel zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft" in 2005 werden in immer mehr Wirtschaftszweigen Fälle von Menschenhandel bekannt. Überwiegend Migranten und Migrantinnen werden in Bordellen, in Restaurantküchen, auf Erdbeer- und Spargelfeldern, auf dem Bau, als Haushaltshilfen und Pflegekräfte ausgebeutet. Die Betroffenen arbeiten bis zu 14 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche, zahlen für unzureichende und überbelegte Unterkünfte, zahlen überhöhte Gebühren an Arbeitsvermittlungsagenturen und erhalten kaum Lohn. Betroffene von Menschenhandel und schwerer Arbeitsausbeutung haben ein Recht auf Lohn und Schadensersatz, das sie allerdings wegen beträchtlicher Hindernisse in Deutschland nur selten einklagen können. Sie haben kaum Zugang zu Informationen über Rechtsschutzmöglichkeiten. Drittstaatsangehörige haben kein Aufenthaltsrecht, um in Deutschland vor einem Gericht zu klagen. Ein Recht auf Aufenthalt steht ihnen bisher nur dann zu, wenn sie in einem Strafverfahren als Zeugen zur Verfügung stehen. Es kommt aber nur in wenigen Fällen zu einem Strafverfahren. Das Projekt "Zwangsarbeit heute": Das Projekt "Zwangsarbeit heute - Betroffene von Menschenhandel stärken" wird aus Mitteln der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" finanziert.
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Instituts für Menschenrechte e.V. vom 30.11.2011