Diakonie fordert Recht auf berufliche Bildung und Arbeit auch für Menschen mit schweren Behinderungen
Berlin, (DWEKD) - Das Diakonische Werk der EKD setzt sich dafür ein, dass alle Menschen mit Behinderungen unabhängig von der Art und Schwere ihrer Behinderung an beruflicher Bildung und am Arbeitsleben teilhaben können.
„Menschen mit schwerer geistiger und mehrfacher Behinderung werden in Deutschland nicht nur vom regulären Arbeitsmarkt ausgeschlossen, sie haben in der Regel noch nicht einmal Zugang zum Sonderarbeitsmarkt der Werkstätten für behinderte Menschen. Letztendlich kommt dies einer doppelten Exklusion gleich“, sagt Diakonie-Präsident Johannes Stockmeier anlässlich des diesjährigen Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai. In den vergangenen Jahren habe man in Deutschland die Rechte von Menschen mit Behinderung durch diverse gesetzliche Regelungen gestärkt. Bei der Teilhabe an beruflicher Bildung und am Arbeitsleben klaffe allerdings eine große Lücke zwischen dem politischen Anspruch und der Lebenswirklichkeit insbesondere von Menschen mit schwerer geistiger und mehrfacher Behinderung. „Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sieht das Recht von behinderten Menschen auf inklusive Bildung und Arbeit vor - unabhängig vom Umfang des Unterstützungsbedarfs oder der individuellen Leistungsfähigkeit“, betont Stockmeier. „Wir müssen endlich weg davon, Menschen nach der wirtschaftlichen Verwertbarkeit ihrer Arbeit zu beurteilen. Jeder Mensch hat Gaben, die er in die Gemeinschaft einbringen kann. So sollten mindestens die Werkstätten für behinderte Menschen diesem Personenkreis offen stehen.“ Die Diakonie macht sich zusammen mit anderen Verbänden dafür stark, dass Menschen mit schwerer geistiger und mehrfacher Behinderung Zugang zu den Werkstätten und weiteren Leistungen der beruflichen Bildung und Teilhabe am Arbeitsleben erhalten. Das Beispiel Nordrhein-Westfalen zeige, dass dies möglich sei, erklärt der Diakonie-Präsident. Als einziges Bundesland beschäftige Nordrhein-Westfalen regelhaft auch Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf im Berufsbildungsbereich und im Arbeitsbereich der Werkstätten. „Sie erhalten die üblichen Leistungen der beruflichen Rehabilitation, sie sind sozialversichert und erzielen ein Ausbildungsgeld bzw. ein Arbeitsentgelt.“Hintergrund
Menschen mit schweren geistigen und mehrfachen Behinderungen meint Menschen, die aufgrund von schweren Beeinträchtigungen mentaler, sensorischer Funktionen sowie Stimm- und Sprechfunktionen, oft verbunden mit mehr oder weniger ausgeprägten Schädigungen neuromuskuloskeletaler, bewegungsbezogener Funktionen einen höheren Unterstützungsbedarf aufweisen, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Betroffen sind in Deutschland schätzungsweise 30.000 bis 40.000 Menschen. Zurzeit wird Menschen mit schweren geistigen und mehrfachen Behinderungen in fünfzehn Bundesländern der Zugang zur Werkstatt in der Regel verwehrt und die Betreuung in Tagesförderstätten, in Förderbereichen unter dem verlängerten Dach der Werkstätten oder den Förderbereichen der Wohnheime geleistet. Einzig in Nordrhein-Westfalen besteht die Möglichkeit zur Teilhabe am Arbeitsleben innerhalb der Werkstatt für (fast) alle Menschen mit Behinderung.Quelle: Pressemitteilung des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland e.V. vom 03.05.2011
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