„Die Pflege in Deutschland braucht jede Fachkraft“

bpa begrüßt Bundesratsbeschluss zum Anerkennungsgesetz von ausländischen Berufsabschlüssen

Der Bundesrat hat am 04.11.2011 trotz Kritik aus einigen Ländern das neue Gesetz zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz) gebilligt. Es gibt damit zum ersten Mal einen Rechtsanspruch auf Bewertung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen. Antragsteller können nun durch ein vereinfachtes, transparentes und bundeseinheitliches Verfahren binnen drei Monaten eine Bewertung ihrer Abschlüsse erhalten. Die einfachere Anerkennung der Fachkräfte mit ausländischen Pflegequalifikationen soll neben der verstärkten eigenen Ausbildung und Förderung von Umschulungen und Weiterbildungen dazu beitragen, den Fachkräftemangel in Deutschland zu verringern. „Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz ist ein deutliches Signal an zuwanderungsbereite sowie an bereits in Deutschland lebende Fachkräfte. Letztere können nach erfolgreicher Anerkennung dann endlich auch in ihrem Beruf beispielsweise als Krankenschwester arbeiten und den Fachkräftemangel in den Pflegeeinrichtungen beseitigen helfen“, sagt Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa). „Die Pflege in Deutschland braucht jede Fachkraft.“ Das neue Anerkennungsgesetz wird vom bpa grundsätzlich begrüßt. Es ist jetzt an den Bundesländern eine schnelle, unbürokratische  und, wie von diesen im Bundesrat gefordert, weitgehend einheitliche Umsetzung sicherzustellen. „Wenn die Antragsteller, wie von einigen Bundesländern gefordert, zusätzlich während des Anerkennungsprozesses etwa durch Sprachkurse und staatlich geförderte Anpassungslehrgänge effektiv begleitet werden sollen, wäre das zu begrüßen“, so Meurer. Zukünftig sollen im Bereich der Krankenpflegeberufe, über die fast alle Anerkennungen in der Pflege erfolgen, zu Inhalt und Durchführung der erforderlichen Anpassungsmaßnahmen bundesweite Empfehlungen aufgestellt werden. Die Länder können zur Vereinfachung der Zuständigkeiten gemeinsame Anerkennungsstellen einrichten. Außerdem soll das behördliche Verfahren  der zuständigen Landesstellen mit verbindlichen Bearbeitungsfristen von durchschnittlich drei Monaten ausgestaltet werden. Auch aus dem Ausland können dann Anträge gestellt werden. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) bildet mit mehr als 7.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-) stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 215.000 Arbeitsplätze und ca. 16.500 Ausbildungsplätze.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) vom 04.11.2011