Dumpinglöhne und Armut verhindern

11.05.2011 | Sozialpolitik | Nachrichten

Kolpingwerk erneuert seine Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn

Der Bundesvorstand des Kolpingwerkes Deutschland erneuert seine Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn. Der Arbeitsmarkt in Europa verändert sich. Seit dem 1. Mai können Bürgerinnen und Bürger aus den Staaten, die der Europäischen Union im Jahre 2004 beigetreten sind, eine Arbeit in Deutschland aufnehmen. Die politische Auswirkung dieser Freizügigkeit ist nicht unumstritten. Um einem teilweise befürchteten Lohndumping entgegenzuwirken erinnert der Bundesvorstand des Kolpingwerkes Deutschland an seine, bereits 2007 erhobene Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn. „Wenn wir Dumpinglöhne auf Dauer verhindern und  Armut in Deutschland wirksam bekämpfen wollen, ist die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes ein wichtiger Schritt", erklärt dazu der Bundesvorsitzende des Kolpingwerkes Deutschland, Thomas Dörflinger, MdB. Das Kolpingwerk Deutschland fordert einen Mindestlohn, der sich nach einem jährlich zu ermittelnden soziokulturellen Existenzminimum richtet. Der Mindestlohn sollte nicht unter 7,50 Euro pro Stunde liegen. „In einem Vollzeitarbeitsverhältnis muss der Verdienst deutlich über den staatlichen Grundsicherungsleistungen liegen", ergänzt Dörflinger. "Ein gerechter Lohn ist eine Grundvoraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und die Wahrung der Menschenwürde. Es kann nicht sein, dass es Familien gibt, die trotz Vollerwerbstätigkeit beider Eheleute auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind." Das Kolpingwerk Deutschland ist ein katholischer Sozialverband mit mehr als 260.000 Mitgliedern, davon 50.000 junge Menschen die der Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland angehören.

Quelle: Pressemitteilung des Kolpingwerkes Deutschland vom 10.05.2011
http://www.kolping.de