Etwa jedes sechste Kind in Deutschland ist arm

Im September 2010 lebten 1,72 Millionen Kinder unter 15 Jahren in einem Haushalt, der Hartz-IV-Leistungen erhielt. Das ist fast jedes sechste Kind in Deutschland. Eine Befragung von rund 4.000 Hartz-IV-Haushalten durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt, in welchen Lebensbereichen diese Kinder Einschränkungen hinnehmen müssen.

Die Grundversorgung ist bei dem Großteil der Kinder im Hartz-IV-Bezug gesichert. Nur zwei Prozent von ihnen wachsen in einem Haushalt auf, der bei der Befragung angegeben hat, sich keine warme Mahlzeit am Tag leisten zu können. Sechs Prozent leben allerdings in Wohnungen mit feuchten Wänden oder Fußböden. Bei höherwertigen Konsumgütern sowie sozialer und kultureller Teilhabe wird auf mehr verzichtet. Laut den Befragungsergebnissen leben 80 Prozent der Kinder im Hartz-IV-Bezug in Haushalten, in denen nicht gespart werden kann. Dadurch sind kurzfristig anfallende Ausgaben für neue Kleidung, Schulmaterialien, Freizeitaktivitäten oder Ähnliches oft nicht möglich. Mehr als die Hälfte lebt in einem Haushalt, der es sich den eigenen Angaben zufolge nicht leisten kann, wenigstens einmal im Monat ins Kino, in ein Konzert oder ins Theater zu gehen. 21 Prozent der Kinder aus Hartz-IV-Haushalten haben keinen Computer mit Internetanschluss. „Gerade für Schulkinder hat ein Computer im Haushalt besondere Relevanz: Er wird unter anderem als Bildungsmedium in der Schule eingesetzt“, schreiben die Autoren der IAB-Studie. Ein besonderes Armutsrisiko haben Kinder, die mehrere Geschwister haben, von Alleinerziehenden betreut werden, deren Eltern einen Migrationshintergrund oder einen niedrigen Bildungsabschluss haben. Im September 2010 lag die Quote der Hartz-IV-Empfänger in der Gesamtbevölkerung im Alter bis 65 Jahren bei zehn Prozent, bei den Kindern unter 15 Jahren hingegen bei 16 Prozent. Die IAB-Studie im Internet: http://doku.iab.de/kurzber/2011/kb0611.pdf.

Quelle: Presseinformation des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung vom 17.03.2011
http://www.iab.de