EU-Fördermittel für Projekte zur Verhütung von Gewalt und zum Schutz von Opfern

Mittel aus dem EU-Förderprogramm DAPHNE III können noch bis voraussichtlich Mitte/Ende April 2011 beantragt werden

Das EU-Förderprogramm DAPHNE ist Bestandteil des Rahmenprogramms „Grundrechte und Justiz“ und wird von der Europäischen Kommission – Generaldirektion Justiz verwaltet. Es stellt das zentrale EU-Programm zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen dar. Im Mittelpunkt des Programms steht das Erreichen eines höchstmöglichen Maßes an Schutz vor Gewalt sowie die Verbesserung des Schutzes der körperlichen und geistigen Gesundheit der Zielgruppen. Diese Ziele sollen unter anderem durch die Unterstützung der Opfer sowie gefährdeter Gruppen umgesetzt werden. Gemäß dem Arbeitsprogramm 2011 stehen in diesem Jahr über 12,07 Mio. Euro für Projekte („action grants“) und 2 Mio. Euro für Betriebsmittelkostenzuschüsse („operating grants“) zur Verfügung. In beiden Förderbereichen des Programms DAPHNE III gibt es jeweils eine Einreichfrist im Jahr – für Projekte ist diese i.d.R. jeweils im April und für Betriebsmittelkostenzuschüsse im Dezember eines Jahres. Wenn Sie einen Projektvorschlag einreichen möchten, sollten Sie bereits ein passendes Konzept und europäische Partner haben. Erwartungsgemäß ist mit einer kurzen Zeitspanne zwischen Veröffentlichung der Ausschreibung und Ende der Einreichfrist zu rechnen. Förderchancen haben nur Projekte, welche neben den formalen und inhaltlichen Kriterien folgende Prioritäten des Arbeitsprogramms 2011 berücksichtigen:
  1. Rechte von Gewaltopfern;
  2. Bekämpfung von gewalttätigen Praktiken wie z.B. Ehrenmorde, Zwangsheirat oder Genitalverstümmelung;
  3. Kinder als Opfer und Kinder als Gewalttäter und
  4. Gewalt in den Medien insbesondere bezogen auf die negativen Auswirkungen von neuen Technologien und sozialen Netzwerkinstrumenten.
Je nach Priorität werden Schutzmaßnahmen, Beratungsdienste, psychologische Unterstützungsprogramme, Schulung von Fachpersonal sowie zielgruppenspezifische Sensibilisierungs- und Bildungsmaßnahmen gefördert. Die Aktivitäten können auch die Förderung von „best practice“ bei der Rechtssprechung und die Arbeit mit besonders schutzbedürftigen jungen Menschen beinhalten. Dabei sollten sich die Projekte direkt auf die jeweiligen Zielgruppen beziehen und lokal verankert sein. Als Antragsteller kommen öffentliche und private Organisationen und Institutionen (lokale Behörden, Hochschulfakultäten und Forschungsinstitute, Nichtregierungsorganisationen etc.) aus den 27 EU-Mitgliedstaaten und den EWR-Staaten (Island, Liechtenstein und Norwegen) in Frage. Wichtig ist, dass Sie als Einrichtung Erfahrungen mit den Zielgruppen des Programms DAPHNE haben. Die Projekte müssen in einem Konsortium von mindestens zwei verschiedenen europäischen Partnern umgesetzt werden und können bis zu zwei Jahre dauern. Die Fördersummen werden sich voraussichtlich zwischen minimal 75.000 bis maximal 600.000 Euro bewegen. Dabei fördert die EU bis zu 80% der Gesamtkosten. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission – Generaldirektion Justiz (weiter unter „DAPHNE III annual work programme“). Dort werden Sie auch die Ausschreibungs- und Antragsdokumente finden, sobald diese veröffentlicht werden. Die Einreichfrist für die spezifischen länderübergreifenden Projekte endet voraussichtlich Mitte/Ende April 2011.

Quelle: emcra EU-Fördertipp vom 02.03.2011
http://www.emcra.eu