Fachgespräch zur Empfehlung der Kultusministerkonferenz „Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen“

Länder haben wesentliche Grundlage zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Bildung geschaffen

Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) hat am 25.11.2011 ihre am 20.10.2011 verabschiedete Empfehlung „Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen“ im Rahmen eines Fachgesprächs vorgestellt. Mit dieser Empfehlung entwickeln die Länder das Engagement der letzten Jahre im Bereich der gemeinsamen Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung weiter – auch vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention. „Der gemeinsame Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung ist in den kommenden Jahren eine große Herausforderung für alle Länder. Die vom Bundestag 2009 ratifizierte Konvention der Vereinten Nationen, die mit Artikel 24 den Ausbau des gemeinsamen Lernens in den Mittelpunkt stellt, ist dabei der vorgegebene Rahmen für die Länder“, betont der Präsident der Kultusministerkonferenz, Dr. Bernd Althusmann. „Hierzu werden auf Länderebene derzeit die notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Alle Länder haben bereits erhebliche Anstrengungen unternommen, um hier voranzukommen.“ Einen grundlegenden Beitrag zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention hat die Kultusministerkonferenz bereits mit dem Positionspapier „Pädagogische und rechtliche Aspekte der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention - VN BRK) in der schulischen Bildung“ mit ihrem Beschluss vom 18.11.2010 geleistet. Das Recht von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen auf Bildung und der Ausbau des gemeinsamen Lernens von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen stehen hierbei im Vordergrund. In der zeitlichen Umsetzung und in schulstrukturellen Fragen sind die Länder unabhängig in ihrem Vorgehen. „Die Umsetzung der Konvention ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung - und damit eine langfristige gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. Wir werden für Akzeptanz des gemeinsamen Unterrichts werben und in den Ländern die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen“, unterstreicht Althusmann. „Dies ist eine große Herausforderung, die wir beherzt anfassen. Gemeinsam mit den Schulen, Lehrern, Erziehern, Eltern und Verbänden wird uns dies gelingen.“

Quelle: Pressemitteilung der Kultusministerkonferenz vom 25.11.2011
http://www.kmk.org