Familienpflegezeitgesetz: Rechtsanspruch oder Ablehnung
Anlässlich der Expertenanhörung zum Familienpflegezeitgesetz am Montag, 19.09.2011, fordern DGB, Deutscher Frauenrat, Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen, Verband binationaler Familien und Partnerschaften und Zukunftsforum Familie die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in einer gemeinsamen Erklärung auf, das parlamentarische Verfahren zu nutzen und einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeiten im Gesetz zu verankern.
Wer Familienpflegezeiten schaffen will, muss für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch schaffen, auf den sich die Beschäftigten berufen können. Alles andere ist umständlich und arbeitsrechtlich nicht zufriedenstellend. Ohne einen Rechtsanspruch sind weder Beginn noch Ende der Familienpflegezeit ordentlich geregelt. Alle zu treffenden Vereinbarungen müssten in einer vom Gesetzgeber nicht näher definierten Übereinkunft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehandelt werden. Und das in einer Zeit, in der sich die Beschäftigten unter der großen Belastung eines Pflegefalls in der Familie befinden. DGB, Deutscher Frauenrat, Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen, Verband binationaler Familien und Partnerschaften und Zukunftsforum Familie fordern die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, in den Ausschüssen ganz klare Regelungen zu erarbeiten:- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen Familienpflegezeiten gesetzlich in Anspruch nehmen können,
- der Kündigungsschutz muss entsprechend der Regelung im Pflegezeitgesetz bereits bei der Beantragung der Familienpflegezeit greifen,
- und im Falle des Todes des Pflegebedürftigen müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unmittelbar wieder auf ihr altes Arbeitszeitvolumen zurückkehren können.
Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung vom 19.09.2011
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