Finanzielle Ausstattung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

11.11.2011 | Soziale Arbeit | Nachrichten

Zu den Kürzungsplänen der Unions-Bundestagsfraktion des Haushalts der Antidiskriminierungsstelle erklärt die Leiterin der ADS, Christine Lüders:

„Die vom haushaltspolitischen Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion und dem zuständigen Berichterstatter vorgebrachten Argumente für eine Kürzung des Budgets sind sachlich falsch. Sie beinhalten darüber hinaus implizite Vorwürfe gegen die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), die ich entschieden zurückweise. Erstens behaupten die Abgeordneten, die ADS dürfe auch weiterhin die Gelder, die sie im Jahr 2011 nicht verbraucht, in das Jahr 2012 übertragen. Das trifft jedoch nicht zu, wenn die Regierungskoalition an ihrem Vorhaben festhält, der ADS die flexible Handhabung wesentlicher Haushaltstitel zu entziehen. Tatsächlich sieht die Haushaltsgesetzgebung eine Übertragung nur für flexibilisierte Titel vor. Unterliegen die vorgesehenen Titel nicht mehr der Flexibilisierung, können die Mittel nicht mehr übertragen werden (§ 45 BHO i. V. m. § 19 BHO, HG 2011). Damit wären sie für die ADS und vor allem für die geplante „Offensive für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft“ verloren. Die gesetzlich unabhängige ADS würde durch die Entflexibilisierung in ihrer inhaltlichen Gestaltungsfreiheit massiv eingeschränkt werden. Zweitens werfen die Abgeordneten der ADS implizit vor, „durch ein Hin- und Herschieben von Geld" die Prioritätensetzung „und den Willen der Legislative" umgehen zu können. Diesen Vorwurf weise ich entschieden zurück. Die ADS hat stets ihre gesetzlichen Aufgaben umgesetzt und sich dabei immer an das geltende Haushaltsrecht gehalten – mit den wenigen Mitteln, die ihr dafür zur Verfügung stehen. Ich fordere die Abgeordneten auf, Ihre Vorhaltungen zurückzunehmen und von den Kürzungsvorhaben abzusehen. Der gesetzliche Auftrag der unabhängigen ADS ist nur dann in vollem Umfang zu erfüllen, wenn die Antidiskriminierungsstelle außerdem den minimalen Gestaltungsspielraum durch die Flexibilisierung einiger Haushaltstitel behält.“ Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) war mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 errichtet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Weitere Informationen zur ADS unter www.antidiskriminierungsstelle.de.

Quelle: Pressemitteilung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS)  vom 10.11.2011
http://www.antidiskriminierungsstelle.de