Frauen besser vor Gewalt schützen

06.05.2011 | Soziale Arbeit | Nachrichten

Bundeskabinett beschließt Unterzeichnung des Europaratsübereinkommens zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt

Die Bundesregierung hat am 04.05.2011 auf Vorschlag der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder, der Unterzeichnung des Europaratsübereinkommens zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt - von der auch Männer betroffen sind - zugestimmt. Mit dem Übereinkommen liegt erstmalig für den europäischen Raum ein völkerrechtlich bindendes, detailliertes Regelungswerk vor, das den Frauen in allen Mitgliedstaaten des Europarats Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt bietet. Zudem werden die Staaten verpflichtet, alle Opfer von häuslicher Gewalt wirksam zu schützen. "Der Einsatz im Rahmen der Vertragsverhandlungen hat sich gelohnt!" sagte Bundesfamilienministerin Schröder. "Das zeigt, dass unsere Politik zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen nicht nur national, sondern auch international auf dem richtigen Weg ist. Diesen Weg gehen wir weiter: Noch in diesem Sommer werde ich einen Gesetzentwurf ins Kabinett einbringen für die Einrichtung eines bundesweiten kostenfreien Hilfetelefons 'Gewalt gegen Frauen'. Damit unterstützen wir die Opfer von Gewalt noch besser und sorgen dafür, dass bestehende Hilfsangebote auch bei den betroffenen Frauen ankommen." Das Übereinkommen des Europarats sieht vor, dass die 47 Mitgliedsstaaten geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Menschen vor öffentlicher und privater Gewalt zu schützen, also auch vor Gewalt durch Familienangehörige. Dies kann beispielsweise durch gerichtliche Wohnungsverweise geschehen oder durch Verbote für gewalttätige Ehemänner, sich ihren Frauen zu nähern. Solche Schutzanordnungen wurden in Deutschland bereits 2001 eingeführt. Das Übereinkommen befasst sich auch mit geschlechtsspezifischen Gewalttaten im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten, indem es erstmals auch für den europäischen Raum festschreibt, dass zum Beispiel systematische Vergewaltigungen als Bruch der Menschenrechte anzusehen und zu unterbinden sind. Trotz seiner Fokussierung auf die Gewalt an Frauen ist das Europaratsübereinkommen hinsichtlich der geforderten Rechtsvorschriften bewusst geschlechtsneutral formuliert, um eine Benachteiligung von männlichen Gewaltopfern bei gesetzlichen Schutzmaßnahmen vor Gewalt zu vermeiden. Auf dem Außenministertreffen des Europarates in Istanbul am 11. Mai 2011 wird die Bundesregierung das Übereinkommen unterzeichnen. Damit wird sie zugleich ankündigen, den Vertrag zu ratifizieren und in nationales Recht umsetzen zu wollen. Deutschland wird somit als eines der ersten Länder dieses neue völkerrechtliche Instrument offiziell anerkennen. Im Anschluss daran wird mit den nationalen Vorbereitungen für das Ratifizierungsverfahren begonnen. Weitere Informationen zum Inhalt des Übereinkommens finden Sie unter:http://www.coe.int/t/DGHL/StandardSetting/Violence/

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.05.2011
http://www.bmfsfj.de