Gehörlose und hörgeschädigte Bürgerinnen und Bürger können die Informationsangebote von Behörden und Verwaltung jetzt einfacher erreichen
Neues Softphone: Einfach - unabhängig - kostenfrei
Gehörlose und hörgeschädigte Bürgerinnen und Bürger können die Informationsangebote von Behörden und Verwaltung jetzt einfacher erreichen. Grundlage ist ein vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit Unterstützung des Deutschen Gehörlosenbundes entwickeltes Software-Programm. Das Programm ist auf die Bedürfnisse von Gehörlosen und Hörgeschädigten zugeschnitten. Es bietet die Möglichkeit, ohne Hilfe Dritter mittels Gebärdensprache und Videotelefonie Auskünfte der öffentlichen Verwaltung zu erhalten. Eine Kommunikation in der Deutschen Gebärdensprache wird - direkt und ohne Dolmetscher - möglich. Speziell ausgebildete gehörlose Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerservice beantworten die Fragen. Zur Nutzung des neuen kostenlosen Softphones benötigen gehörlose und hörgeschädigte Bürgerinnen und Bürger nur einen Computer mit Kamera und einen Internetanschluss. Neben dem Bürgertelefon des Bundesministerium für Arbeit und Soziales sind weitere Behörden über das Gebärdentelefon erreichbar:- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: Hier erhalten Sie allgemeine Auskünfte zum Banken-, Versicherungs- und Wertpapierbereich.
- Bundesministerium für Gesundheit: Beantwortung von allgemeinen Fragen zur Gesetzlichen Krankenversicherung und deren rechtlichen Grundlagen.
- Service D115: Zugang zu allgemeinen Informationen der teilnehmenden Kommunen und Behörden.
Weitere Informationen zum neuen Softphone entnehmen Sie bitte dem Link zum Informationsblatt auf der Internetseite. Dort erfahren Sie beispielsweise auch, welche Informationen Sie beim Bürgerservice des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erhalten können.
Quelle: Sondern-Newsletter des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 10.01.2011