Gesetzentwurf zum Bundesfreiwilligendienst nicht ausgereift

14.03.2011 | Soziale Arbeit | Nachrichten

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. (DV) begrüßt die mit dem Gesetzentwurf verfolgte Zielrichtung der Stärkung der Zivilgesellschaft. Auch das Bemühen der Bundesregierung kurzfristig die Mittel aus dem Zivildienst für den Bereich der Freiwilligendienste sicherzustellen sieht der DV positiv.

„Insgesamt halten wir jedoch den Gesetzentwurf für nicht ausgereift, es bedarf einer besseren Lösung, einer systematischen Handhabung“, so Michel Löher, Vorstand des Deutschen Vereins. Der neue Bundesfreiwilligendienst soll in Bundesverwaltung neben den in Länderverwaltung befindlichen Jugendfreiwilligendiensten eingerichtet werden. Das kann aber nur eine vorläufige Lösung sein. Es dürfen keine Verdrängungseffekte und unproduktive Konkurrenzen zwischen dem neuen Bundesfreiwilligendienst und den bewährten Jugendfreiwilligendiensten entstehen. „Die Zentralstellen müssen gestärkt werden. Sie haben eine wichtige Funktion im Hinblick auf Einführung, Etablierung und Qualitätssicherung. Ob es gelingt, verstärkt Freiwillige für die beiden Formate zu gewinnen und die faktische Aussetzung des Zivildienstes möglichst weitgehend zu kompensieren, wird besonders von der Mitwirkung der Zentralstellen abhängen“, so Löher weiter. Positiv wird die Anhebung der Förderpauschalen für die Jugendfreiwilligendienste gesehen. Damit ist die Grundlage für einen seit langem geforderten qualitativen und quantitativen Ausbau dieser Dienste geschaffen. “Da aber das ganze Gesetz Aufgrund der kurzen Beratungszeit insgesamt mit heißer Nadel gestrickt ist und bei der Umsetzung viele Fragezeichen bleiben, fordert der DV eine gesetzlich verankerte Berichtspflicht der Bundesregierung und eine flankierende unabhängige Evaluierung“, so Löher weiter.  Der Deutsche Verein ist das bundeszentrale Forum der Kommunen und der Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und Vertreter der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme und der Pflege und Rehabilitation.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 14.03.2011
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