GEW: „Kommunale Jugendämter stärken!“

Bildungsgewerkschaft macht sich für Erhalt des Rechtsanspruchs auf Hilfen zur Erziehung stark / Kommunale Finanzprobleme nicht zulasten von Kindern in Not lösen

Frankfurt a.M./Berlin - Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) warnt davor, das individuelle Recht von Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern auf Unterstützung und Hilfen zur Erziehung aufzugeben. „Diese Angebote werden immer stärker genutzt. Der Grund: Immer mehr Eltern erkennen, dass sie Hilfe brauchen. Ihnen die Unterstützung zu verweigern, führt in den Familien zu dramatischen Situationen. Es ist doch allemal besser, frühzeitig zu helfen, statt später Gewalt gegen Kinder, sexuellen Missbrauch und Verwahrlosung zu beklagen“, sagte Norbert Hocke, für Jugendhilfe und Sozialarbeit verantwortliches GEW-Vorstandsmitglied, am Freitag mit Blick auf ein Treffen der Jugend- und Sozialministerien mit dem Deutschen Städtetag. Er sprach sich dafür aus, die Jugendämter besser auszustatten und deren Steuerungskompetenz als Fachbehörde für Kinder- und Jugendhilfe zu stärken. Die Familienhilfe müsse wieder zu einem qualifizierten sozialpädagogischen Dienst werden. In den vergangenen Jahren seien zahlreiche Aufgaben und Maßnahmen outgesourct worden. Viele Beschäftigte, die als Familienhelfer tätig sind, arbeiteten auf Honorarbasis unter prekären Bedingungen. „Die kommunalen Finanzen auf Kosten der Menschen zu sanieren, die staatliche Hilfe am dringendsten brauchen, ist ein sozialpolitischer Skandal. Politik darf die Jugendämter nicht weiter kaputt sparen“, betonte Hocke. Info: Im Mai 2011 haben Sozialpolitiker der SPD eine Initiative mit dem Ziel gestartet, die steigenden Ausgaben für erzieherische Hilfen einzudämmen. Der Grund: Sollte dies nicht gelingen, sei die politische Handlungsfähigkeit der Kommunen gefährdet. Die Kosten für Hilfen zur Erziehung, zu denen neben der Erziehungsberatung vor allem die Heimerziehung gehört, seien 2010 auf sieben Milliarden Euro gestiegen. 810.000 Kinder und Jugendliche hätten die Hilfen, die gesetzlich im Sozialgesetzbuch (SGB) VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) geregelt sind, erhalten. Eine Möglichkeit, die Kosten zu begrenzen, sehen die Sozialdemokraten darin, den gesetzlich garantierten Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung aufzugeben. Statt dessen solle es nur noch eine Gewährleistungsverpflichtung geben, in deren Rahmen die Kommunen eine Infrastruktur bereit halten. Beratungs- und Unterstützungsangebote freier Träger, also vor allem der Wohlfahrtsverbände, solle es nur noch in Verbindung mit Kindertagesstätten und Schulen geben.
Heute treffen sich in Berlin Vertreter der Sozial- und Jugendministerien aller Länder mit dem Deutschen Städtetag, um weitere Schritte zu vereinbaren.

Quelle: Pressemitteilung der GEW vom 04.11.2011
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